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<oembed><version>1.0</version><provider_name>Spots-BSS</provider_name><provider_url>https://spots-bss.com/en</provider_url><author_name>spotsbss</author_name><author_url>https://spots-bss.com/en/author/spotsbss/</author_url><title>Allgemeine Gesch&#xE4;ftsbedingungen - Softwarel&#xF6;sungen - Version 1.0 vom 01.09.2023 - Spots-BSS</title><type>rich</type><width>600</width><height>338</height><html>&lt;blockquote class="wp-embedded-content" data-secret="yecFYTh0Bq"&gt;&lt;a href="https://spots-bss.com/en/legal-pages/agb-software/"&gt;Allgemeine Gesch&#xE4;ftsbedingungen &#x2013; Softwarel&#xF6;sungen &#x2013; Version 1.0 vom 01.09.2023&lt;/a&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;iframe sandbox="allow-scripts" security="restricted" src="https://spots-bss.com/en/legal-pages/agb-software/embed/#?secret=yecFYTh0Bq" width="600" height="338" title="&#x201C;Allgemeine Gesch&#xE4;ftsbedingungen &#x2013; Softwarel&#xF6;sungen &#x2013; Version 1.0 vom 01.09.2023&#x201D; &#x2014; Spots-BSS" data-secret="yecFYTh0Bq" frameborder="0" marginwidth="0" marginheight="0" scrolling="no" class="wp-embedded-content"&gt;&lt;/iframe&gt;&lt;script type="text/javascript"&gt;
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&lt;/script&gt;</html><description>der SPOTS-BSS GmbHOslostra&#xDF;e 244269 Dortmund(nachfolgend &#x201E;SPOTS-BSS&#x201C;) A. Allgemeine Bestimmungen 1) Aufbau und Geltungsbereich 1.1 SPOTS-BSS erbringt gegen&#xFC;ber dem Kunden je nach Vertrag unterschiedliche Leistungen: So &#xFC;berl&#xE4;sst SPOTS-BSS u.a. von Dritten hergestellte Standardsoftware oder entwickelt im Rahmen von Projekten individuelle Softwarel&#xF6;sungen f&#xFC;r seine Kunden. Softwarepflegeleistungen k&#xF6;nnen zus&#xE4;tzlich vereinbart werden, sofern sie nicht bereits, wie bei bestimmten Mietvertr&#xE4;gen, Bestandteil der Leistungen sind. 1.2 Die unter diesem Kapitel A. enthaltenen &#x201E;Allgemeinen Bestimmungen&#x201C; finden auf alle Vertr&#xE4;ge zwischen SPOTS-BSS und dem Kunden Anwendung. Kapitel B. regelt &#x201E;Besondere Bestimmungen f&#xFC;r Mietvertr&#xE4;ge&#x201C;, Kapitel C. &#x201E;Besondere Bestimmungen f&#xFC;r Projekte&#x201C; und Kapitel D. &#x201E;Besondere Bestimmungen f&#xFC;r Softwarepflege und optionale Leistungen&#x201C;. Auf Kaufvertr&#xE4;ge finden ausschlie&#xDF;lich die &#x201E;Allgemeinen Bestimmungen&#x201C; Anwendung. 1.3 Diese AGB gelten f&#xFC;r alle zwischen SPOTS-BSS und dem Kunden geschlossenen Vertr&#xE4;ge. Sie gelten auch f&#xFC;r k&#xFC;nftige Vertr&#xE4;ge zwischen SPOTS-BSS und dem Kunden, selbst wenn bei der Beauftragung nicht erneut auf die Geltung der AGB hingewiesen wurde. Abweichende Bestimmungen des Kunden finden nur dann Anwendung, wenn deren Geltung ausdr&#xFC;cklich schriftlich vereinbart wurde. Erg&#xE4;nzend gelten die etwaigen herstellerspezifischen Nutzungsbedingungen, sowie die von SPOTS-BSS zur Verf&#xFC;gung gestellte Leistungsbeschreibung. 2) Nutzungsrechte 2.1 Mangels anderweitiger Abrede r&#xE4;umt SPOTS-BSS dem Kunden an der Software und der zugeh&#xF6;rigen Dokumentation ein einfaches (nicht-ausschlie&#xDF;liches), zeitlich unbeschr&#xE4;nktes (im Falle der Miete ein zeitlich beschr&#xE4;nktes), auf das lizensierte Gebiet beschr&#xE4;nktes, nicht &#xFC;bertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung zu eigenen gesch&#xE4;ftlichen Zwecken im vertraglich bestimmten Umfang ein. Der Quellcode ist nicht Gegenstand der Rechts&#xFC;bertragung. 2.2 Auch die Dokumentation darf nur f&#xFC;r eigene gesch&#xE4;ftliche Zwecke verwendet werden, z.B. Schulung und Einarbeitung von Mitarbeitern, sowie zum Zweck der Migration auf ein anderes Softwaresystem. Der Kunde muss dokumentieren, wer Kopien der Dokumentation erhalten hat und wo diese gespeichert sind. SPOTS-BSS ist berechtigt, Einsicht in diese Dokumentation zu nehmen. 2.3 Schutzrechts- oder sonstige Rechtsinhabervermerke auf Datentr&#xE4;gern und der Benutzerdokumentation d&#xFC;rfen nicht entfernt werden. 2.4 Der Kunde ist berechtigt, eine Sicherungskopie des Programms zu erstellen. Er hat auf der erstellten Sicherungskopie den Vermerk &#x201E;Sicherungskopie&#x201C; sowie einen Urheberrechtsvermerk des Herstellers sichtbar anzubringen. Im &#xDC;brigen sind Vervielf&#xE4;ltigungen des Programms unzul&#xE4;ssig, soweit sie nicht zu dem vertraglich bestimmten Gebrauch notwendig sind. 2.4 Der Kunde ist verpflichtet, SPOTS-BSS auf Anfrage &#xFC;ber Anzahl, Speichermedium und Aufbewahrungsort der angefertigten Kopien zu unterrichten. F&#xFC;r den Fall, dass die Software mittels Lizenzschl&#xFC;ssel gesch&#xFC;tzt ist, erh&#xE4;lt der Kunde w&#xE4;hrend der Vertragslaufzeit den Lizenzschl&#xFC;ssel ausschlie&#xDF;lich f&#xFC;r die Nutzung der Software im vertraglich bestimmten Umfang. 3) Personaleinsatz und Subunternehmer 3.1 SPOTS-BSS ist frei bei der Auswahl der Personen, die zur Erbringung der Leistungen eingesetzt werden. Der Kunde ist nicht weisungsbefugt und zwar auch dann nicht, wenn die Leistungen in seinen R&#xE4;umlichkeiten erbracht werden. 3.2 SPOTS-BSS ist berechtigt, die vertraglich geschuldeten Leistungen durch Subunternehmer erbringen zu lassen. Auf schriftliche Anfrage des Kunden wird SPOTS-BSS dem Kunden die im Vertragsverh&#xE4;ltnis eingesetzten Subunternehmer benennen. 3.3 Der Kunde hat das Recht, den Austausch eines Subunternehmers zu verlangen, wenn die Beauftragung dieses Subunternehmers f&#xFC;r den Kunden schwerwiegende Nachteile bedeutet, z.B. Offenlegung von Informationen an einen Konkurrenten. Der Kunde tr&#xE4;gt die aufgrund des Austausches entstehenden Mehrkosten. 4) Pflichten des Kunden 4.1 Der Kunde ist im Rahmen der Vertragserf&#xFC;llung zur Mitwirkung verpflichtet. Die ihm im Einzelnen obliegenden Pflichten ergeben sich aus Anlage 1 zu diesen AGB. 5) Verg&#xFC;tung 5.1 Soweit nicht anders vereinbart, werden die Arbeiten und Leistungen der SPOTS-BSS auf der Grundlage der in dem angenommenen Angebot angegebenen Stundens&#xE4;tze nach tats&#xE4;chlichem Aufwand abgerechnet. Begonnene T&#xE4;tigkeitsstunden / T&#xE4;tigkeitstage werden anteilm&#xE4;&#xDF;ig berechnet. Die Abrechnung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, jeweils am Monatsende. Wegen unwesentlicher M&#xE4;ngel kann die Zahlung nicht verweigert werden. 5.2 Im Rahmen der Softwaremiete ist die Miete monatlich im Voraus zu entrichten. Softwarepflegeleistungen werden im Rahmen der Softwaremiete nicht gesondert berechnet. Die Miete wird erstmals mit Bereitstellung der Software und sodann jeweils am ersten Tag eines Monats f&#xE4;llig. 5.3 Im Rahmen von Softwarepflegevertr&#xE4;gen ist die Verg&#xFC;tung jeweils f&#xFC;r ein Kalenderjahr im Voraus zu leisten. Sie ist, gegebenenfalls anteilig, erstmals am ersten Werktag des Monats f&#xE4;llig, in dem die vertraglich geschuldete Leistung erstmals zu erbringen ist; danach jeweils am ersten Werktag eines neuen Kalenderjahres. 5.4 Soweit nicht anders vereinbart, werden Reisezeiten als Arbeitszeit verg&#xFC;tet. 5.5 Materialaufwand, Reisekosten und Spesen werden gesondert in der tats&#xE4;chlich angefallenen H&#xF6;he ausgewiesen und vom Kunden erstattet. 5.6 Alle Preise verstehen sich zuz&#xFC;glich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Verg&#xFC;tung ist innerhalb von zehn (10) Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. 5.7 SPOTS-BSS beh&#xE4;lt sich vor, die Verg&#xFC;tung mit einer Ank&#xFC;ndigungsfrist von drei Monaten bei Ver&#xE4;nderung der die Kosten der Leistungen beeinflussenden Faktoren (z.B. Personal, Material und Arbeitsmittelkosten) zu erh&#xF6;hen. Im Fall einer Erh&#xF6;hung ist der Kunde berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem (1) Monat zum Ende des Monats vor Inkrafttreten der Verg&#xFC;tungserh&#xF6;hung zu k&#xFC;ndigen. 6) Sachm&#xE4;ngelgew&#xE4;hrleistung 6.1 Weist die Software einen nicht nur unerheblichen Mangel auf, wird SPOTS-BSS den Mangel in angemessener Zeit nach Wahl von SPOTS-BSS durch Anpassung der Software oder durch eine Neu-Lieferung der Software beseitigen. 6.2 F&#xFC;hren voraussichtlich weder die Anpassung noch die Neulieferung zur Beseitigung des Fehlers, ist SPOTS-BSS berechtigt, den Mangel durch eine Fehlerumgehung zu beseitigen. Soweit diese f&#xFC;r den Kunden zumutbar ist, gilt sie als Nacherf&#xFC;llung. 6.3 Der Kunde ist erst wenn die Nachbesserung bez&#xFC;glich desselben Mangels mindestens zweimal fehlgeschlagen ist, berechtigt, die weiteren gesetzlichen Gew&#xE4;hrleistungsrechte geltend zu machen, insbesondere vom Vertrag zur&#xFC;ckzutreten oder Schadenersatz zu verlangen. Schadensersatzanspr&#xFC;che bestehen nur nach Ma&#xDF;gabe von Ziffer 8 dieses Kapitels. 6.4 Das Recht zur Selbstvornahme gem&#xE4;&#xDF; &#xA7; 637 BGB ist ausgeschlossen. 6.5 Zeigt sich, dass eine Programmst&#xF6;rung nicht auf einen von SPOTS-BSS zu vertretenden Mangel zur&#xFC;ckzuf&#xFC;hren ist, wird der Kunde SPOTS-BSS f&#xFC;r die erbrachten Leistungen angemessen verg&#xFC;ten. 6.6 Die M&#xE4;ngelanspr&#xFC;che erstrecken sich nicht auf solche Software, die der Kunde oder ein Dritter ohne Zustimmung von SPOTS-BSS &#xE4;ndert, es sei denn der Kunde weist nach, dass diese &#xC4;nderung f&#xFC;r den gemeldeten Mangel nicht urs&#xE4;chlich war. 6.7 Dar&#xFC;ber hinaus erstrecken sich die M&#xE4;ngelanspr&#xFC;che nicht auf Software, die der Kunde nicht in der vereinbarten Systemumgebung einsetzt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass dieser Einsatz f&#xFC;r den gemeldeten Mangel nicht urs&#xE4;chlich war. 6.8 Die Sachm&#xE4;ngelgew&#xE4;hrleistungsanspr&#xFC;che des Kunden verj&#xE4;hren nach zw&#xF6;lf (12)</description></oembed>
