{"version":"1.0","provider_name":"Spots-BSS","provider_url":"https:\/\/spots-bss.com\/en","author_name":"spotsbss","author_url":"https:\/\/spots-bss.com\/en\/author\/spotsbss\/","title":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen - Softwarel\u00f6sungen - Version 1.0 vom 01.09.2023 - Spots-BSS","type":"rich","width":600,"height":338,"html":"<blockquote class=\"wp-embedded-content\" data-secret=\"QOZqzRQiWy\"><a href=\"https:\/\/spots-bss.com\/en\/legal-pages\/agb-software\/\">Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen &#8211; Softwarel\u00f6sungen &#8211; Version 1.0 vom 01.09.2023<\/a><\/blockquote><iframe sandbox=\"allow-scripts\" security=\"restricted\" src=\"https:\/\/spots-bss.com\/en\/legal-pages\/agb-software\/embed\/#?secret=QOZqzRQiWy\" width=\"600\" height=\"338\" title=\"&#8220;Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen &#8211; Softwarel\u00f6sungen &#8211; Version 1.0 vom 01.09.2023&#8221; &#8212; Spots-BSS\" data-secret=\"QOZqzRQiWy\" frameborder=\"0\" marginwidth=\"0\" marginheight=\"0\" scrolling=\"no\" class=\"wp-embedded-content\"><\/iframe><script type=\"text\/javascript\">\n\/* <![CDATA[ *\/\n\/*! This file is auto-generated *\/\n!function(d,l){\"use strict\";l.querySelector&&d.addEventListener&&\"undefined\"!=typeof URL&&(d.wp=d.wp||{},d.wp.receiveEmbedMessage||(d.wp.receiveEmbedMessage=function(e){var t=e.data;if((t||t.secret||t.message||t.value)&&!\/[^a-zA-Z0-9]\/.test(t.secret)){for(var s,r,n,a=l.querySelectorAll('iframe[data-secret=\"'+t.secret+'\"]'),o=l.querySelectorAll('blockquote[data-secret=\"'+t.secret+'\"]'),c=new RegExp(\"^https?:$\",\"i\"),i=0;i<o.length;i++)o[i].style.display=\"none\";for(i=0;i<a.length;i++)s=a[i],e.source===s.contentWindow&&(s.removeAttribute(\"style\"),\"height\"===t.message?(1e3<(r=parseInt(t.value,10))?r=1e3:~~r<200&&(r=200),s.height=r):\"link\"===t.message&&(r=new URL(s.getAttribute(\"src\")),n=new URL(t.value),c.test(n.protocol))&&n.host===r.host&&l.activeElement===s&&(d.top.location.href=t.value))}},d.addEventListener(\"message\",d.wp.receiveEmbedMessage,!1),l.addEventListener(\"DOMContentLoaded\",function(){for(var e,t,s=l.querySelectorAll(\"iframe.wp-embedded-content\"),r=0;r<s.length;r++)(t=(e=s[r]).getAttribute(\"data-secret\"))||(t=Math.random().toString(36).substring(2,12),e.src+=\"#?secret=\"+t,e.setAttribute(\"data-secret\",t)),e.contentWindow.postMessage({message:\"ready\",secret:t},\"*\")},!1)))}(window,document);\n\/\/# sourceURL=https:\/\/spots-bss.com\/wp-includes\/js\/wp-embed.min.js\n\/* ]]> *\/\n<\/script>","description":"der SPOTS-BSS GmbHOslostra\u00dfe 244269 Dortmund(nachfolgend &#8222;SPOTS-BSS&#8220;) A. Allgemeine Bestimmungen 1) Aufbau und Geltungsbereich 1.1 SPOTS-BSS erbringt gegen\u00fcber dem Kunden je nach Vertrag unterschiedliche Leistungen: So \u00fcberl\u00e4sst SPOTS-BSS u.a. von Dritten hergestellte Standardsoftware oder entwickelt im Rahmen von Projekten individuelle Softwarel\u00f6sungen f\u00fcr seine Kunden. Softwarepflegeleistungen k\u00f6nnen zus\u00e4tzlich vereinbart werden, sofern sie nicht bereits, wie bei bestimmten Mietvertr\u00e4gen, Bestandteil der Leistungen sind. 1.2 Die unter diesem Kapitel A. enthaltenen \u201eAllgemeinen Bestimmungen\u201c finden auf alle Vertr\u00e4ge zwischen SPOTS-BSS und dem Kunden Anwendung. Kapitel B. regelt \u201eBesondere Bestimmungen f\u00fcr Mietvertr\u00e4ge\u201c, Kapitel C. \u201eBesondere Bestimmungen f\u00fcr Projekte\u201c und Kapitel D. \u201eBesondere Bestimmungen f\u00fcr Softwarepflege und optionale Leistungen\u201c. Auf Kaufvertr\u00e4ge finden ausschlie\u00dflich die \u201eAllgemeinen Bestimmungen\u201c Anwendung. 1.3 Diese AGB gelten f\u00fcr alle zwischen SPOTS-BSS und dem Kunden geschlossenen Vertr\u00e4ge. Sie gelten auch f\u00fcr k\u00fcnftige Vertr\u00e4ge zwischen SPOTS-BSS und dem Kunden, selbst wenn bei der Beauftragung nicht erneut auf die Geltung der AGB hingewiesen wurde. Abweichende Bestimmungen des Kunden finden nur dann Anwendung, wenn deren Geltung ausdr\u00fccklich schriftlich vereinbart wurde. Erg\u00e4nzend gelten die etwaigen herstellerspezifischen Nutzungsbedingungen, sowie die von SPOTS-BSS zur Verf\u00fcgung gestellte Leistungsbeschreibung. 2) Nutzungsrechte 2.1 Mangels anderweitiger Abrede r\u00e4umt SPOTS-BSS dem Kunden an der Software und der zugeh\u00f6rigen Dokumentation ein einfaches (nicht-ausschlie\u00dfliches), zeitlich unbeschr\u00e4nktes (im Falle der Miete ein zeitlich beschr\u00e4nktes), auf das lizensierte Gebiet beschr\u00e4nktes, nicht \u00fcbertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung zu eigenen gesch\u00e4ftlichen Zwecken im vertraglich bestimmten Umfang ein. Der Quellcode ist nicht Gegenstand der Rechts\u00fcbertragung. 2.2 Auch die Dokumentation darf nur f\u00fcr eigene gesch\u00e4ftliche Zwecke verwendet werden, z.B. Schulung und Einarbeitung von Mitarbeitern, sowie zum Zweck der Migration auf ein anderes Softwaresystem. Der Kunde muss dokumentieren, wer Kopien der Dokumentation erhalten hat und wo diese gespeichert sind. SPOTS-BSS ist berechtigt, Einsicht in diese Dokumentation zu nehmen. 2.3 Schutzrechts- oder sonstige Rechtsinhabervermerke auf Datentr\u00e4gern und der Benutzerdokumentation d\u00fcrfen nicht entfernt werden. 2.4 Der Kunde ist berechtigt, eine Sicherungskopie des Programms zu erstellen. Er hat auf der erstellten Sicherungskopie den Vermerk \u201eSicherungskopie\u201c sowie einen Urheberrechtsvermerk des Herstellers sichtbar anzubringen. Im \u00dcbrigen sind Vervielf\u00e4ltigungen des Programms unzul\u00e4ssig, soweit sie nicht zu dem vertraglich bestimmten Gebrauch notwendig sind. 2.4 Der Kunde ist verpflichtet, SPOTS-BSS auf Anfrage \u00fcber Anzahl, Speichermedium und Aufbewahrungsort der angefertigten Kopien zu unterrichten. F\u00fcr den Fall, dass die Software mittels Lizenzschl\u00fcssel gesch\u00fctzt ist, erh\u00e4lt der Kunde w\u00e4hrend der Vertragslaufzeit den Lizenzschl\u00fcssel ausschlie\u00dflich f\u00fcr die Nutzung der Software im vertraglich bestimmten Umfang. 3) Personaleinsatz und Subunternehmer 3.1 SPOTS-BSS ist frei bei der Auswahl der Personen, die zur Erbringung der Leistungen eingesetzt werden. Der Kunde ist nicht weisungsbefugt und zwar auch dann nicht, wenn die Leistungen in seinen R\u00e4umlichkeiten erbracht werden. 3.2 SPOTS-BSS ist berechtigt, die vertraglich geschuldeten Leistungen durch Subunternehmer erbringen zu lassen. Auf schriftliche Anfrage des Kunden wird SPOTS-BSS dem Kunden die im Vertragsverh\u00e4ltnis eingesetzten Subunternehmer benennen. 3.3 Der Kunde hat das Recht, den Austausch eines Subunternehmers zu verlangen, wenn die Beauftragung dieses Subunternehmers f\u00fcr den Kunden schwerwiegende Nachteile bedeutet, z.B. Offenlegung von Informationen an einen Konkurrenten. Der Kunde tr\u00e4gt die aufgrund des Austausches entstehenden Mehrkosten. 4) Pflichten des Kunden 4.1 Der Kunde ist im Rahmen der Vertragserf\u00fcllung zur Mitwirkung verpflichtet. Die ihm im Einzelnen obliegenden Pflichten ergeben sich aus Anlage 1 zu diesen AGB. 5) Verg\u00fctung 5.1 Soweit nicht anders vereinbart, werden die Arbeiten und Leistungen der SPOTS-BSS auf der Grundlage der in dem angenommenen Angebot angegebenen Stundens\u00e4tze nach tats\u00e4chlichem Aufwand abgerechnet. Begonnene T\u00e4tigkeitsstunden \/ T\u00e4tigkeitstage werden anteilm\u00e4\u00dfig berechnet. Die Abrechnung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, jeweils am Monatsende. Wegen unwesentlicher M\u00e4ngel kann die Zahlung nicht verweigert werden. 5.2 Im Rahmen der Softwaremiete ist die Miete monatlich im Voraus zu entrichten. Softwarepflegeleistungen werden im Rahmen der Softwaremiete nicht gesondert berechnet. Die Miete wird erstmals mit Bereitstellung der Software und sodann jeweils am ersten Tag eines Monats f\u00e4llig. 5.3 Im Rahmen von Softwarepflegevertr\u00e4gen ist die Verg\u00fctung jeweils f\u00fcr ein Kalenderjahr im Voraus zu leisten. Sie ist, gegebenenfalls anteilig, erstmals am ersten Werktag des Monats f\u00e4llig, in dem die vertraglich geschuldete Leistung erstmals zu erbringen ist; danach jeweils am ersten Werktag eines neuen Kalenderjahres. 5.4 Soweit nicht anders vereinbart, werden Reisezeiten als Arbeitszeit verg\u00fctet. 5.5 Materialaufwand, Reisekosten und Spesen werden gesondert in der tats\u00e4chlich angefallenen H\u00f6he ausgewiesen und vom Kunden erstattet. 5.6 Alle Preise verstehen sich zuz\u00fcglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Verg\u00fctung ist innerhalb von zehn (10) Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. 5.7 SPOTS-BSS beh\u00e4lt sich vor, die Verg\u00fctung mit einer Ank\u00fcndigungsfrist von drei Monaten bei Ver\u00e4nderung der die Kosten der Leistungen beeinflussenden Faktoren (z.B. Personal, Material und Arbeitsmittelkosten) zu erh\u00f6hen. Im Fall einer Erh\u00f6hung ist der Kunde berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem (1) Monat zum Ende des Monats vor Inkrafttreten der Verg\u00fctungserh\u00f6hung zu k\u00fcndigen. 6) Sachm\u00e4ngelgew\u00e4hrleistung 6.1 Weist die Software einen nicht nur unerheblichen Mangel auf, wird SPOTS-BSS den Mangel in angemessener Zeit nach Wahl von SPOTS-BSS durch Anpassung der Software oder durch eine Neu-Lieferung der Software beseitigen. 6.2 F\u00fchren voraussichtlich weder die Anpassung noch die Neulieferung zur Beseitigung des Fehlers, ist SPOTS-BSS berechtigt, den Mangel durch eine Fehlerumgehung zu beseitigen. Soweit diese f\u00fcr den Kunden zumutbar ist, gilt sie als Nacherf\u00fcllung. 6.3 Der Kunde ist erst wenn die Nachbesserung bez\u00fcglich desselben Mangels mindestens zweimal fehlgeschlagen ist, berechtigt, die weiteren gesetzlichen Gew\u00e4hrleistungsrechte geltend zu machen, insbesondere vom Vertrag zur\u00fcckzutreten oder Schadenersatz zu verlangen. Schadensersatzanspr\u00fcche bestehen nur nach Ma\u00dfgabe von Ziffer 8 dieses Kapitels. 6.4 Das Recht zur Selbstvornahme gem\u00e4\u00df \u00a7 637 BGB ist ausgeschlossen. 6.5 Zeigt sich, dass eine Programmst\u00f6rung nicht auf einen von SPOTS-BSS zu vertretenden Mangel zur\u00fcckzuf\u00fchren ist, wird der Kunde SPOTS-BSS f\u00fcr die erbrachten Leistungen angemessen verg\u00fcten. 6.6 Die M\u00e4ngelanspr\u00fcche erstrecken sich nicht auf solche Software, die der Kunde oder ein Dritter ohne Zustimmung von SPOTS-BSS \u00e4ndert, es sei denn der Kunde weist nach, dass diese \u00c4nderung f\u00fcr den gemeldeten Mangel nicht urs\u00e4chlich war. 6.7 Dar\u00fcber hinaus erstrecken sich die M\u00e4ngelanspr\u00fcche nicht auf Software, die der Kunde nicht in der vereinbarten Systemumgebung einsetzt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass dieser Einsatz f\u00fcr den gemeldeten Mangel nicht urs\u00e4chlich war. 6.8 Die Sachm\u00e4ngelgew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche des Kunden verj\u00e4hren nach zw\u00f6lf (12)"}