{"version":"1.0","provider_name":"Spots-BSS","provider_url":"https:\/\/spots-bss.com\/en","author_name":"spotsbss","author_url":"https:\/\/spots-bss.com\/en\/author\/spotsbss\/","title":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen - Softwarel\u00f6sungen - Version 2.0 vom 01.09.2023 - Spots-BSS","type":"rich","width":600,"height":338,"html":"<blockquote class=\"wp-embedded-content\" data-secret=\"WKiLwVUqQW\"><a href=\"https:\/\/spots-bss.com\/en\/legal-pages\/agb-softwareloesungen-v2\/\">Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen &#8211; Softwarel\u00f6sungen &#8211; Version 2.0 vom 01.09.2023<\/a><\/blockquote><iframe sandbox=\"allow-scripts\" security=\"restricted\" src=\"https:\/\/spots-bss.com\/en\/legal-pages\/agb-softwareloesungen-v2\/embed\/#?secret=WKiLwVUqQW\" width=\"600\" height=\"338\" title=\"&#8220;Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen &#8211; Softwarel\u00f6sungen &#8211; Version 2.0 vom 01.09.2023&#8221; &#8212; Spots-BSS\" data-secret=\"WKiLwVUqQW\" frameborder=\"0\" marginwidth=\"0\" marginheight=\"0\" scrolling=\"no\" class=\"wp-embedded-content\"><\/iframe><script>\n\/*! This file is auto-generated *\/\n!function(d,l){\"use strict\";l.querySelector&&d.addEventListener&&\"undefined\"!=typeof URL&&(d.wp=d.wp||{},d.wp.receiveEmbedMessage||(d.wp.receiveEmbedMessage=function(e){var t=e.data;if((t||t.secret||t.message||t.value)&&!\/[^a-zA-Z0-9]\/.test(t.secret)){for(var s,r,n,a=l.querySelectorAll('iframe[data-secret=\"'+t.secret+'\"]'),o=l.querySelectorAll('blockquote[data-secret=\"'+t.secret+'\"]'),c=new RegExp(\"^https?:$\",\"i\"),i=0;i<o.length;i++)o[i].style.display=\"none\";for(i=0;i<a.length;i++)s=a[i],e.source===s.contentWindow&&(s.removeAttribute(\"style\"),\"height\"===t.message?(1e3<(r=parseInt(t.value,10))?r=1e3:~~r<200&&(r=200),s.height=r):\"link\"===t.message&&(r=new URL(s.getAttribute(\"src\")),n=new URL(t.value),c.test(n.protocol))&&n.host===r.host&&l.activeElement===s&&(d.top.location.href=t.value))}},d.addEventListener(\"message\",d.wp.receiveEmbedMessage,!1),l.addEventListener(\"DOMContentLoaded\",function(){for(var e,t,s=l.querySelectorAll(\"iframe.wp-embedded-content\"),r=0;r<s.length;r++)(t=(e=s[r]).getAttribute(\"data-secret\"))||(t=Math.random().toString(36).substring(2,12),e.src+=\"#?secret=\"+t,e.setAttribute(\"data-secret\",t)),e.contentWindow.postMessage({message:\"ready\",secret:t},\"*\")},!1)))}(window,document);\n\/\/# sourceURL=https:\/\/spots-bss.com\/wp-includes\/js\/wp-embed.min.js\n<\/script>","description":"1. Aufbau und Geltungsbereich 1.1 Diese \u201eAllgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen &#8211; Allgemeiner Teil\u201c (nachfolgend \u201eAGB\u201c) geltenf\u00fcr alle Vertr\u00e4ge, welche die SPOTS-BSS\u00ae GmbH, Oslostra\u00dfe 2, 44269 Dortmund (nachfolgend \u201eSPOTS-BSS\u201c) mit nat\u00fcrlichen oder juristischen Personen oder einer rechtsf\u00e4higen Personengesellschaft schlie\u00dft, die bei Abschluss eines Rechtsgesch\u00e4fts in Aus\u00fcbung ihrer gewerblichen oder selbst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit handeln (nachfolgend \u201eKUNDE\u201c). 1.2 Diese AGB bilden zusammen mit der jeweiligen LEISTUNGSBESCHREIBUNG, dem zugeh\u00f6rigen Angebotsschreiben und den jeweils einschl\u00e4gigen BESONDEREN BEDINGUNGEN den Vertrag (nachfolgend \u201eVERTRAG\u201c) f\u00fcr die jeweilige zur erbringende Leistung. Erg\u00e4nzend k\u00f6nnen f\u00fcr konkrete Leistungen etwaige herstellerspezifische Nutzungs- oder Lizenzbedingungen gelten. Auf diese weist SPOTS-BSS im jeweiligen Angebotsschreiben hin. 1.3 Die Anwendbarkeit der BESONDEREN BEDINGUNGEN richtet sich nach den beauftragtenLeistungen im jeweils konkreten Einzelfall. tegos bietet die folgenden Leistungen an: 1.4 Diese AGB gelten f\u00fcr alle zwischen SPOTS-BSS\u00ae und dem KUNDEN geschlossenen Vertr\u00e4ge. Siegelten auch ohne erneuten Hinweis auf die Geltung der AGB f\u00fcr k\u00fcnftige Vertr\u00e4ge zwischen SPOTS-BSS\u00ae und dem KUNDEN. Abweichende Bestimmungen des KUNDEN finden nur dann Anwendung, wenn deren Geltung ausdr\u00fccklich schriftlich vereinbart wurde. 1.5 Im Falle von Widerspr\u00fcchen der Vertragsunterlagen gilt folgende Reihenfolge: Etwas anderes gilt ausnahmsweise nur dann, wenn in einer nachrangigen Regelung oderzwischen den Parteien schriftlich eine ausdr\u00fcckliche Abweichung vereinbart wird und dieRegelung, von der abgewichen werden soll, zitiert wird. 2. Definitionen 2.1 CHANGE REQUEST meint die nachtr\u00e4gliche \u00c4nderung der urspr\u00fcnglich vereinbarten Leistung bzw. des Leistungsumfangs. 2.2 CLOUD COMPUTING meint die meist \u00fcber das Internet und ger\u00e4teunabh\u00e4ngige befristete \u00dcberlassung von Software als Dienstleistung in Verbindung mit der Bereitstellung von weiteren Dienstleistungen, etwa in Form von Servern und Datenspeicher. 2.3 INDIVIDUALSOFTWARE meint individuell f\u00fcr den KUNDEN erstellte Software, sowie kundenindividuelle Programmierungen f\u00fcr die STANDARDSOFTWARE; blo\u00dfes Customizing einer STANDARDSOFTWARE f\u00fchrt nicht dazu, dass diese als INDIVIDUALSOFTWARE zu behandeln ist. 2.4 LIZENZKAUF meint die unbefristete Zurverf\u00fcgungstellung und Lizenzierung von Software. 2.5 LIZENZMIETE meint die zeitlich befristete \u00dcberlassung von Software. 2.6 LEISTUNGSBESCHREIBUNG meint die Zusammenstellung der konkreten Leistungsanforderungen, auf die sich die Parteien geeinigt haben. 2.7 MANGEL meint die Abweichung der Ist-Beschaffenheit von der vereinbarten Soll-Beschaffenheit. Ist keine Beschaffenheit vereinbart, so liegt ein Mangel dann vor, wenn die Leistung sich nicht f\u00fcr die vertraglich vorausgesetzte Verwendung eignet. 2.8 PROJEKT meint die Durchf\u00fchrung von Projekten, wie die Anpassung von STANDARDSOFTWARE, die Entwicklung von INDIVIDUALSOFTWARE oder die Einf\u00fchrung einer Software beim KUNDEN. 2.9 SCHRIFTFORM meint die Unterzeichnung mit Stift und Papier im Sinne von \u00a7 126 BGB unter Ausschluss der TEXTFORM. Die Parteien k\u00f6nnen vereinbaren, auf das Erfordernis der Schriftform zu verzichten und eine andere Form (z.B. TEXTFORM) gen\u00fcgen zu lassen. 2.10 STANDARDSOFTWARE meint Software, die f\u00fcr eine Vielzahl von Verwendern am Markt angeboten werden. 2.11 TEXTFORM meint die elektronische Kommunikationsform im Sinne des \u00a7 126 b BGB, d.h. insbesondere Telefax oder E-Mail. 2.12 WARTUNG UND SUPPORT meint Softwarepflegeleistungen und Dienstleistungen zur Aufrechterhaltung und Wiederherstellung der Funktionsf\u00e4higkeit der Software sowie die individuelle Unterst\u00fctzung des KUNDEN und ggfs. einzelner Nutzer bei Problemen und Fragen im Zusammenhang mit einer spezifischen Software. 2.13 WORKAROUND meint die Umgehung eines nicht unmittelbar behebbaren Mangels zur Reduzierung oder Beseitigung der Auswirkungen einer St\u00f6rung, f\u00fcr den noch keine endg\u00fcltige L\u00f6sung verf\u00fcgbar ist. 3. Einzelbeauftragung 3.1 Soweit der KUNDE eine oder mehrere Leistungen von SPOTS-BSS\u00ae bestellen m\u00f6chte, wird er eine entsprechende Anfrage an SPOTS-BSS\u00ae \u00fcbermitteln. In dieser Anfrage wird der KUNDE konkret die von SPOTS-BSS\u00ae angebotene Leistung benennen, die er beziehen m\u00f6chte, sowie etwaige Besonderheiten, die zu ber\u00fccksichtigen sind. 3.2 SPOTS-BSS\u00ae wird nach Erhalt der Anfrage des KUNDEN eine LEISTUNGSBESCHREIBUNG erstellen und dem KUNDEN zukommen lassen. 3.3 Soweit der KUNDE die in der LEISTUNGSBESCHREIBUNG genannten Leistungen zu den AGB und den BESONDEREN BEDINGUNGEN von SPOTS-BSS\u00ae bestellen m\u00f6chte, stimmt er dieser LEISTUNGSBESCHREIBUNG von SPOTS-BSS\u00ae SCHRIFTLICH oder in TEXTFORM zu. Die Zustimmung des Kunden stellt dabei das Angebot im rechtlichen Sinne dar. Soweit der KUNDE \u00c4nderungsw\u00fcnsche bzgl. der LEISTUNGSBESCHREIBUNG hat, werden diese \u00c4nderungen durch SPOTS-BSS\u00ae in der LEISTUNGSBESCHREIBUNG kenntlich gemacht und aufgenommen. Die ge\u00e4nderte LEISTUNGSBESCHREIBUNG wird dem KUNDEN erneut vorgelegt. 3.4 Nach dem Zugang der Zustimmung des KUNDEN zur LEISTUNGSBESCHREIBUNG bei SPOTS-BSS\u00ae, best\u00e4tigt SPOTS-BSS\u00ae dem KUNDEN die vereinbarte Leistungserbringung mittels einer Auf-tragsbest\u00e4tigung. Erst mit dieser Auftragsbest\u00e4tigung kommt der VERTRAG \u00fcber die in dem Angebot bezeichnete(n) Leistung(en) zwischen SPOTS-BSS\u00ae und dem KUNDEN zustande. 3.5 Der KUNDE hat stets die M\u00f6glichkeit diese AGBs \u00fcber die Website abzurufen und wiedergabef\u00e4higer Form zu speichern, d.h. zum Beispiel als PDF-Dokument. F\u00fcr den Fall, dass eine Speicherung in wiedergabef\u00e4higer Form nicht m\u00f6glich ist (bspw. beim Zugriff \u00fcber mobile Endger\u00e4te) besteht die M\u00f6glichkeit, dass dem KUNDEN die AGBs per E-Mail zugesendet werden. 3.6 Die zur Verf\u00fcgung stehenden Sprachen zum Vertragsabschluss sind: deutsch und englisch. 4. Leistungsumfang 4.1 Der Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ergibt sich aus dem VERTRAG, insbesondere der LEISTUNGSBESCHREIBUNG. SPOTS-BSS\u00ae ist ausschlie\u00dflich dazu verpflichtet, die in dem VERTRAG vereinbarten Leistungen zu erbringen. Zu weitergehenden Leistungen ist SPOTS-BSS\u00ae nicht verpflichtet. Zus\u00e4tzliche Leistungen k\u00f6nnen \u00fcber eine separate Einzelbeauftragung vereinbart werden (siehe Ziffer 3). 4.2 Soweit nicht anders vereinbart, erbringt SPOTS-BSS\u00ae die geschuldeten Leistung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Soweit in der LEISTUNGSBESCHREIBUNG lediglich Funktionalit\u00e4ten oder Aufgaben beschrieben werden, liegt die konkrete Realisierung und\/oder Umsetzung unter Ber\u00fccksichtigung der allgemein anerkannten Regeln der Technik im Ermessen von SPOTS-BSS\u00ae. 4.3 Der KUNDE bleibt f\u00fcr alle unternehmerischen Entscheidungen allein verantwortlich, die der auf Basis der von SPOTS-BSS\u00ae im Rahmen der Leistungserbringung zur Verf\u00fcgung gestellten Informationen trifft. 5. Nutzungsrechte und Lizenzbestimmungen 5.1 SPOTS-BSS\u00ae r\u00e4umt dem KUNDEN die in den einschl\u00e4gigen Lizenzbedingungen, sonst in den BESONDEREN BEDINGUNGEN geregelten Nutzungsrechte an der Software ein. Dies gilt auch f\u00fcr die seitens SPOTS-BSS\u00ae \u00fcbermittelte Dokumentation. Je nach Kundensegment werden Dokumentationen entweder durch SPOTS-BSS\u00ae oder durch den KUNDEN f\u00fcr seine Endanwender bereitgestellt. F\u00fcr die Lizenzen von Drittanbietern (bspw. Microsoft), welche SPOTS-BSS\u00ae dem KUNDEN vermittelt, gelten die Lizenzbedingungen des Drittanbieters. Der Lizenzvertrag bez\u00fcglich der Drittanbieterprodukte kommt direkt zwischen dem Drittanbieter und dem KUNDEN zustande. 5.2 Schutzrechts- oder sonstige Rechtsinhabervermerke auf Datentr\u00e4gern und der Dokumentation d\u00fcrfen nicht entfernt werden. 5.3 Erwirbt der KUNDE ein zeitlich unbeschr\u00e4nktes Nutzungsrecht, ist der KUNDE berechtigt, eine Sicherungskopie der Software zu erstellen. Er hat auf der erstellten Sicherungskopie den Vermerk \u201eSicherungskopie\u201c sowie einen Urheberrechtsvermerk von SPOTS-BSS\u00ae sichtbar anzubringen. Im \u00dcbrigen sind Vervielf\u00e4ltigungen"}