{"id":2789,"date":"2023-09-12T16:25:55","date_gmt":"2023-09-12T14:25:55","guid":{"rendered":"https:\/\/spots-bss.com\/?page_id=2789"},"modified":"2025-07-01T16:43:21","modified_gmt":"2025-07-01T14:43:21","slug":"agb-software","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/spots-bss.com\/en\/legal-pages\/agb-software\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen &#8211; Softwarel\u00f6sungen &#8211; Version 1.0 vom 01.09.2023"},"content":{"rendered":"<h4 class=\"wp-block-heading\">der SPOTS-BSS GmbH<br>Oslostra\u00dfe 2<br>44269 Dortmund<br>(nachfolgend &#8222;SPOTS-BSS&#8220;)<\/h4>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><br>A. Allgemeine Bestimmungen<\/h3>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">1) Aufbau und Geltungsbereich<\/h4>\n\n\n\n<p><strong>1.1<\/strong> SPOTS-BSS erbringt gegen\u00fcber dem Kunden je nach Vertrag unterschiedliche Leistungen: So \u00fcberl\u00e4sst SPOTS-BSS u.a. von Dritten hergestellte Standardsoftware oder entwickelt im Rahmen von Projekten individuelle Softwarel\u00f6sungen f\u00fcr seine Kunden. Softwarepflegeleistungen k\u00f6nnen zus\u00e4tzlich vereinbart werden, sofern sie nicht bereits, wie bei bestimmten Mietvertr\u00e4gen, Bestandteil der Leistungen sind.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>1.2 <\/strong>Die unter diesem Kapitel A. enthaltenen \u201eAllgemeinen Bestimmungen\u201c finden auf alle Vertr\u00e4ge zwischen SPOTS-BSS und dem Kunden Anwendung. Kapitel B. regelt \u201eBesondere Bestimmungen f\u00fcr Mietvertr\u00e4ge\u201c, Kapitel C. \u201eBesondere Bestimmungen f\u00fcr Projekte\u201c und Kapitel D. \u201eBesondere Bestimmungen f\u00fcr Softwarepflege und optionale Leistungen\u201c. Auf Kaufvertr\u00e4ge finden ausschlie\u00dflich die \u201eAllgemeinen Bestimmungen\u201c Anwendung.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>1.3<\/strong> Diese AGB gelten f\u00fcr alle zwischen SPOTS-BSS und dem Kunden geschlossenen Vertr\u00e4ge. Sie gelten auch f\u00fcr k\u00fcnftige Vertr\u00e4ge zwischen SPOTS-BSS und dem Kunden, selbst wenn bei der Beauftragung nicht erneut auf die Geltung der AGB hingewiesen wurde. Abweichende Bestimmungen des Kunden finden nur dann Anwendung, wenn deren Geltung ausdr\u00fccklich schriftlich vereinbart wurde. Erg\u00e4nzend gelten die etwaigen herstellerspezifischen Nutzungsbedingungen, sowie die von SPOTS-BSS zur Verf\u00fcgung gestellte Leistungsbeschreibung.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">2) Nutzungsrechte<\/h4>\n\n\n\n<p><strong>2.1<\/strong> Mangels anderweitiger Abrede r\u00e4umt SPOTS-BSS dem Kunden an der Software und der zugeh\u00f6rigen Dokumentation ein einfaches (nicht-ausschlie\u00dfliches), zeitlich unbeschr\u00e4nktes (im Falle der Miete ein zeitlich beschr\u00e4nktes), auf das lizensierte Gebiet beschr\u00e4nktes, nicht \u00fcbertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung zu eigenen gesch\u00e4ftlichen Zwecken im vertraglich bestimmten Umfang ein. Der Quellcode ist nicht Gegenstand der Rechts\u00fcbertragung.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>2.2<\/strong> Auch die Dokumentation darf nur f\u00fcr eigene gesch\u00e4ftliche Zwecke verwendet werden, z.B. Schulung und Einarbeitung von Mitarbeitern, sowie zum Zweck der Migration auf ein anderes Softwaresystem. Der Kunde muss dokumentieren, wer Kopien der Dokumentation erhalten hat und wo diese gespeichert sind. SPOTS-BSS ist berechtigt, Einsicht in diese Dokumentation zu nehmen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>2.3<\/strong> Schutzrechts- oder sonstige Rechtsinhabervermerke auf Datentr\u00e4gern und der Benutzerdokumentation d\u00fcrfen nicht entfernt werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>2.4<\/strong> Der Kunde ist berechtigt, eine Sicherungskopie des Programms zu erstellen. Er hat auf der erstellten Sicherungskopie den Vermerk \u201eSicherungskopie\u201c sowie einen Urheberrechtsvermerk des Herstellers sichtbar anzubringen. Im \u00dcbrigen sind Vervielf\u00e4ltigungen des Programms unzul\u00e4ssig, soweit sie nicht zu dem vertraglich bestimmten Gebrauch notwendig sind.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>2.4<\/strong> Der Kunde ist verpflichtet, SPOTS-BSS auf Anfrage \u00fcber Anzahl, Speichermedium und Aufbewahrungsort der angefertigten Kopien zu unterrichten. F\u00fcr den Fall, dass die Software mittels Lizenzschl\u00fcssel gesch\u00fctzt ist, erh\u00e4lt der Kunde w\u00e4hrend der Vertragslaufzeit den Lizenzschl\u00fcssel ausschlie\u00dflich f\u00fcr die Nutzung der Software im vertraglich bestimmten Umfang.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">3) Personaleinsatz und Subunternehmer<\/h4>\n\n\n\n<p><strong>3.1 <\/strong>SPOTS-BSS ist frei bei der Auswahl der Personen, die zur Erbringung der Leistungen eingesetzt werden. Der Kunde ist nicht weisungsbefugt und zwar auch dann nicht, wenn die Leistungen in seinen R\u00e4umlichkeiten erbracht werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3.2 <\/strong>SPOTS-BSS ist berechtigt, die vertraglich geschuldeten Leistungen durch Subunternehmer erbringen zu lassen. Auf schriftliche Anfrage des Kunden wird SPOTS-BSS dem Kunden die im Vertragsverh\u00e4ltnis eingesetzten Subunternehmer benennen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3.3 <\/strong>Der Kunde hat das Recht, den Austausch eines Subunternehmers zu verlangen, wenn die Beauftragung dieses Subunternehmers f\u00fcr den Kunden schwerwiegende Nachteile bedeutet, z.B. Offenlegung von Informationen an einen Konkurrenten. Der Kunde tr\u00e4gt die aufgrund des Austausches entstehenden Mehrkosten.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">4) Pflichten des Kunden<\/h4>\n\n\n\n<p><strong>4.1 <\/strong>Der Kunde ist im Rahmen der Vertragserf\u00fcllung zur Mitwirkung verpflichtet. Die ihm im Einzelnen obliegenden Pflichten ergeben sich aus Anlage 1 zu diesen AGB.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">5) Verg\u00fctung<\/h4>\n\n\n\n<p><strong>5.1 <\/strong>Soweit nicht anders vereinbart, werden die Arbeiten und Leistungen der SPOTS-BSS auf der Grundlage der in dem angenommenen Angebot angegebenen Stundens\u00e4tze nach tats\u00e4chlichem Aufwand abgerechnet. Begonnene T\u00e4tigkeitsstunden \/ T\u00e4tigkeitstage werden anteilm\u00e4\u00dfig berechnet. Die Abrechnung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, jeweils am Monatsende. Wegen unwesentlicher M\u00e4ngel kann die Zahlung nicht verweigert werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>5.2 <\/strong>Im Rahmen der Softwaremiete ist die Miete monatlich im Voraus zu entrichten. Softwarepflegeleistungen werden im Rahmen der Softwaremiete nicht gesondert berechnet. Die Miete wird erstmals mit Bereitstellung der Software und sodann jeweils am ersten Tag eines Monats f\u00e4llig.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>5.3 <\/strong>Im Rahmen von Softwarepflegevertr\u00e4gen ist die Verg\u00fctung jeweils f\u00fcr ein Kalenderjahr im Voraus zu leisten. Sie ist, gegebenenfalls anteilig, erstmals am ersten Werktag des Monats f\u00e4llig, in dem die vertraglich geschuldete Leistung erstmals zu erbringen ist; danach jeweils am ersten Werktag eines neuen Kalenderjahres.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>5.4 <\/strong>Soweit nicht anders vereinbart, werden Reisezeiten als Arbeitszeit verg\u00fctet.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>5.5 <\/strong>Materialaufwand, Reisekosten und Spesen werden gesondert in der tats\u00e4chlich angefallenen H\u00f6he ausgewiesen und vom Kunden erstattet.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>5.6 <\/strong>Alle Preise verstehen sich zuz\u00fcglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Verg\u00fctung ist innerhalb von zehn (10) Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>5.7 <\/strong>SPOTS-BSS beh\u00e4lt sich vor, die Verg\u00fctung mit einer Ank\u00fcndigungsfrist von drei Monaten bei Ver\u00e4nderung der die Kosten der Leistungen beeinflussenden Faktoren (z.B. Personal, Material und Arbeitsmittelkosten) zu erh\u00f6hen. Im Fall einer Erh\u00f6hung ist der Kunde berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem (1) Monat zum Ende des Monats vor Inkrafttreten der Verg\u00fctungserh\u00f6hung zu k\u00fcndigen.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">6) Sachm\u00e4ngelgew\u00e4hrleistung<\/h4>\n\n\n\n<p><strong>6.1 <\/strong>Weist die Software einen nicht nur unerheblichen Mangel auf, wird SPOTS-BSS den Mangel in angemessener Zeit nach Wahl von SPOTS-BSS durch Anpassung der Software oder durch eine Neu-Lieferung der Software beseitigen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>6.2 <\/strong>F\u00fchren voraussichtlich weder die Anpassung noch die Neulieferung zur Beseitigung des Fehlers, ist SPOTS-BSS berechtigt, den Mangel durch eine Fehlerumgehung zu beseitigen. Soweit diese f\u00fcr den Kunden zumutbar ist, gilt sie als Nacherf\u00fcllung.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>6.3 <\/strong>Der Kunde ist erst wenn die Nachbesserung bez\u00fcglich desselben Mangels mindestens zweimal fehlgeschlagen ist, berechtigt, die weiteren gesetzlichen Gew\u00e4hrleistungsrechte geltend zu machen, insbesondere vom Vertrag zur\u00fcckzutreten oder Schadenersatz zu verlangen. Schadensersatzanspr\u00fcche bestehen nur nach Ma\u00dfgabe von Ziffer 8 dieses Kapitels.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>6.4 <\/strong>Das Recht zur Selbstvornahme gem\u00e4\u00df \u00a7 637 BGB ist ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>6.5 <\/strong>Zeigt sich, dass eine Programmst\u00f6rung nicht auf einen von SPOTS-BSS zu vertretenden Mangel zur\u00fcckzuf\u00fchren ist, wird der Kunde SPOTS-BSS f\u00fcr die erbrachten Leistungen angemessen verg\u00fcten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>6.6 <\/strong>Die M\u00e4ngelanspr\u00fcche erstrecken sich nicht auf solche Software, die der Kunde oder ein Dritter ohne Zustimmung von SPOTS-BSS \u00e4ndert, es sei denn der Kunde weist nach, dass diese \u00c4nderung f\u00fcr den gemeldeten Mangel nicht urs\u00e4chlich war.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>6.7 <\/strong>Dar\u00fcber hinaus erstrecken sich die M\u00e4ngelanspr\u00fcche nicht auf Software, die der Kunde nicht in der vereinbarten Systemumgebung einsetzt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass dieser Einsatz f\u00fcr den gemeldeten Mangel nicht urs\u00e4chlich war.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>6.8 <\/strong>Die Sachm\u00e4ngelgew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche des Kunden verj\u00e4hren nach zw\u00f6lf (12) Monaten ab Lieferung der Software. Abweichend von Satz 1 verj\u00e4hren die Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche in der regelm\u00e4\u00dfigen Verj\u00e4hrungsfrist, wenn SPOTS-BSS den Mangel arglistig verschwiegen hat. Die Haftung gem\u00e4\u00df Ziffer 8 dieses Kapitels bleibt hiervon unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">7) Rechtsm\u00e4ngel<\/h4>\n\n\n\n<p><strong>7.1 <\/strong>Sofern rechtskr\u00e4ftig festgestellt wird, dass die Leistungen von SPOTS-BSS Rechte Dritter verletzen, wird SPOTS-BSS auf eigene Kosten die erforderlichen Rechte erwerben. Alternativ ist SPOTS-BSS berechtigt, soweit die mit dem Kunden vereinbarten Funktionalit\u00e4ten nicht unzumutbar beeintr\u00e4chtigt werden, die Software so abzu\u00e4ndern, dass die Rechte Dritter nicht mehr beeintr\u00e4chtigt werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>7.2<\/strong> Sollten Dritte gegen\u00fcber dem Kunden eine Verletzung ihrer Rechte geltend machen, wird der Kunde SPOTS-BSS proaktiv bei der gerichtlichen und au\u00dfergerichtlichen Beilegung dieser Streitigkeiten unterst\u00fctzen. Die Prozessf\u00fchrung obliegt allein SPOTS-BSS, wobei sich die Vertragspartner eng abstimmen und gegenseitig unterst\u00fctzen werden. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, ohne die vorherige Zustimmung von SPOTS-BSS, gerichtliche oder au\u00dfergerichtliche Vergleiche zu schlie\u00dfen oder Prozesshandlungen vorzunehmen, die sich auf das Verh\u00e4ltnis von SPOTS-BSS zu dem Kunden auswirken k\u00f6nnen. Die Zustimmung von SPOTS-BSS ist nicht erforderlich, sofern eine vorstehende Handlung zur Vermeidung schwerwiegender Nachteile f\u00fcr den Kunden erforderlich ist und eine vorherige Zustimmung von SPOTS-BSS nicht eingeholt werden kann.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>7.3 <\/strong>Hat SPOTS-BSS im Hinblick auf die Rechtsverletzung schuldhaft gehandelt, wird SPOTS-BSS den Kunden von solchen Anspr\u00fcchen Dritter freistellen. Die Haftungsbegrenzung gem\u00e4\u00df Ziffer 8. dieses Kapitels gilt entsprechend.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">8) Haftung<\/h4>\n\n\n\n<p><strong>8.1 <\/strong>SPOTS-BSS haftet unbeschr\u00e4nkt bei Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit, f\u00fcr die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer \u00fcbernommenen Garantie.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>8.2 <\/strong>Bei leicht fahrl\u00e4ssiger Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haftung der H\u00f6he nach auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Vertragspartner gehen davon aus, dass die jeweils vertraglich vereinbarte Verg\u00fctung, bei Dauerschuldverh\u00e4ltnissen die jeweils in einem halben Jahr zu zahlende Verg\u00fctung, der H\u00f6he nach dem vertragstypischen Schaden entspricht.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>8.3 <\/strong>Eine weitergehende Haftung besteht nicht. Insbesondere haftet SPOTS-BSS nicht f\u00fcr etwaige Rechtsverst\u00f6\u00dfe des Kunden im Umgang mit der zur Verf\u00fcgung gestellten Software.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>8.4 <\/strong>Die vorstehenden Haftungsbeschr\u00e4nkungen gelten auch f\u00fcr die pers\u00f6nliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe der Parteien.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">9) Datenschutz<\/h4>\n\n\n\n<p><strong>9.1 <\/strong>Die Vertragspartner beachten die einschl\u00e4gigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Sofern SPOTS-BSS im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Kunden verarbeitet, werden die Vertragspartner einen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag gem\u00e4\u00df \u00a7 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) abschlie\u00dfen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>9.2 <\/strong>Die Vertragspartner verpflichten ihre Mitarbeiter und die von ihnen eingesetzten Subunternehmer gem\u00e4\u00df \u00a7 5 BDSG auf die Einhaltung des Datengeheimnisses, sofern nicht bereits eine solche Verpflichtung besteht.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">10) Geheimhaltung<\/h4>\n\n\n\n<p><strong>10.1 <\/strong>Die Vertragspartner vereinbaren, \u00fcber vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren. \u201eVertrauliche Informationen\u201c sind der Vertrag nebst Anlagen sowie alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umst\u00e4nden heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen \u00fcber betriebliche Abl\u00e4ufe, Gesch\u00e4ftsbeziehungen und Know-how.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>10.1 <\/strong>Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" style=\"list-style-type:lower-alpha\">\n<li>die dem Empf\u00e4nger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder beh\u00f6rdliche Anordnungen verletzt werden;<\/li>\n\n\n\n<li>die bei Abschluss des Vertrags \u00f6ffentlich bekannt sind oder danach \u00f6ffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;<\/li>\n\n\n\n<li>die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichts oder einer Beh\u00f6rde offen gelegt werden m\u00fcssen; soweit zul\u00e4ssig und m\u00f6glich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empf\u00e4nger den anderen Vertragspartner vorab unterrichten und ihm Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><br><strong>10.3 <\/strong>Die Vertragspartner werden Dritten Zugang zu vertraulichen Informationen nur dann gew\u00e4hren, wenn diese dem Berufsgeheimnis unterliegen oder wenn diesen zuvor diesen Geheimhaltungsverpflichtungen entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind. Des Weiteren werden die Vertragspartner nur denjenigen Mitarbeitern die vertraulichen Informationen offen legen, die diese f\u00fcr die Durchf\u00fchrung des Vertrags kennen m\u00fcssen, und diese Mitarbeiter auch f\u00fcr die Zeit nach ihrem Ausscheiden in arbeitsrechtlich zul\u00e4ssigem Umfang zur Geheimhaltung verpflichten.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">11) Abtretungsverbot, Aufrechnung<\/h4>\n\n\n\n<p><strong>11.1 <\/strong>Der Kunde ist zur Abtretung von Anspr\u00fcchen gegen SPOTS-BSS an Dritte nur nach schriftlicher Zustimmung von SPOTS-BSS berechtigt. \u00a7 354a HGB bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>11.2 <\/strong>Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Forderungen aufrechnen.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">12) Anwendbares Recht, Erf\u00fcllungsort, Gerichtsstand<\/h4>\n\n\n\n<p><strong>12.1 <\/strong>Auf den Vertrag ist das deutsche Recht unter Ausschluss des \u00dcbereinkommens der Vereinten Nationen \u00fcber Vertr\u00e4ge \u00fcber den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht) anzuwenden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>12.2<\/strong> Erf\u00fcllungsort und ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand ist Dortmund.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><br>B. Besondere Bestimmungen f\u00fcr Mietvertr\u00e4ge<\/h3>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">1. Anwendungsbereich und Vertragsgegenstand<\/h4>\n\n\n\n<p><strong>1.1 <\/strong>Gegenstand eines Mietvertrages ist die auf die Vertragslaufzeit befristete \u00dcberlassung von Standardsoftware nebst Einr\u00e4umung der zur vertragsgem\u00e4\u00dfen Nutzung erforderlichen Rechte sowie Softwarepflegeleistungen gem\u00e4\u00df Kapitel D dieser AGB.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>1.2 <\/strong>Installations- und Einrichtungsma\u00dfnahmen sind nicht Gegenstand des Mietvertrags. Sie k\u00f6nnen aber als zus\u00e4tzliche Leistungen gegen gesonderte Verg\u00fctung vereinbart werden.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">2. Gew\u00e4hrleistung und Haftung<\/h4>\n\n\n\n<p><strong>2.1 <\/strong>SPOTS-BSS leistet im Rahmen der Softwaremiete w\u00e4hrend der Vertragslaufzeit Gew\u00e4hr f\u00fcr die Aufrechterhaltung der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der Software.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>2.2 <\/strong>Die verschuldensunabh\u00e4ngige Haftung von SPOTS-BSS f\u00fcr M\u00e4ngel, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden sind, ist ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>2.3 <\/strong>Eine K\u00fcndigung des Kunden gem\u00e4\u00df \u00a7 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgew\u00e4hrung des vertragsgem\u00e4\u00dfen Gebrauchs ist erst zul\u00e4ssig, wenn SPOTS-BSS ausreichende Gelegenheit zur M\u00e4ngelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der M\u00e4ngelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unm\u00f6glich ist, wenn sie von SPOTS-BSS verweigert oder in unzumutbarer Weise verz\u00f6gert wird, wenn begr\u00fcndete Zweifel bez\u00fcglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gr\u00fcnden eine Unzumutbarkeit f\u00fcr den Kunden gegeben ist.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>2.4 <\/strong>Im \u00dcbrigen finden die Bestimmungen gem\u00e4\u00df Kapitel A. 6.-8. entsprechende Anwendung.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">3. Vertragslaufzeit und K\u00fcndigung<\/h4>\n\n\n\n<p><strong>3.1 <\/strong>Die Vertragslaufzeit betr\u00e4gt ein Jahr und beginnt mit Unterzeichnung des Vertrags.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3.2 <\/strong>Die Vertragslaufzeit verl\u00e4ngert sich automatisch um ein weiteres Jahr, es sei denn, der Vertrag wird drei (3) Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich durch eine Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem anderen Vertragspartner gek\u00fcndigt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3.3 <\/strong>Jeder Vertragspartner kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem anderen Vertragspartner au\u00dferordentlich k\u00fcndigen, sofern ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt f\u00fcr SPOTS-BSS insbesondere dann vor, wenn der Kunde wiederholt f\u00e4llige Verg\u00fctungen nicht leistet, der Kunde einen Antrag auf Er\u00f6ffnung des Insolvenzverfahrens<br>stellt oder der Kunde die Pflichten aus dem Vertrag nicht einh\u00e4lt.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><br>C. Besondere Bestimmungen f\u00fcr Projekte<\/h3>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">1. Anwendungsbereich und Vertragsgegenstand<\/h4>\n\n\n\n<p><strong>1.1 <\/strong>Die Bestimmungen dieses Abschnitts gelten f\u00fcr die Durchf\u00fchrung von Softwareprojekten, insbesondere der Anpassung von Standardsoftware oder der Entwicklung und Programmierung von Individualsoftware.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>1.2 <\/strong>Softwarepflegeleistungen nach Abschluss des Projektvertrags k\u00f6nnen gesondert vereinbart werden.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">2. Erbringung von Anpassungsleistungen<\/h4>\n\n\n\n<p><strong>2.1 <\/strong>Sofern vereinbart, passt SPOTS-BSS die Software an die Erfordernisse des Kunden an. Der von SPOTS-BSS geschuldete Leistungsumfang ergibt sich aus dem angenommenen Angebot, sofern nichts anderes vereinbart ist.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>2.2 <\/strong>Soweit nicht ausdr\u00fccklich schriftlich anders vereinbart, stellen angegebene Termine nur unverbindliche Leistungszeitpunkte f\u00fcr SPOTS-BSS dar. SPOTS-BSS ist nicht verpflichtet, die geschuldeten Leistungen vor den jeweiligen Leistungszeitpunkten zu erbringen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>2.3 <\/strong>Der Kunde hat sich \u00fcber die wesentlichen Merkmale der Leistungen informiert und tr\u00e4gt das Risiko, ob diese seinen W\u00fcnschen und Bed\u00fcrfnissen entspricht. Die Pr\u00fcfung der Geeignetheit der Leistungen bezogen auf die W\u00fcnsche und Bed\u00fcrfnisse des Kunden ist nicht Gegenstand der Leistungspflichten von SPOTS-BSS, sofern dies nicht ausdr\u00fccklich vereinbart wurde.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>2.4 <\/strong>Soweit zus\u00e4tzlich vereinbart, erstellt SPOTS-BSS auch eine projektspezifische Dokumentation.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">3. Change Request<\/h4>\n\n\n\n<p><strong>3.1 <\/strong>Die Parteien k\u00f6nnen \u00c4nderungen oder Erg\u00e4nzungen des vereinbarten Leistungsumfangs vorschlagen (\u201eChange Request\u201c).<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3.2 <\/strong>Stellt der Kunde das Angebot f\u00fcr den Change Request, pr\u00fcft SPOTS-BSS, ob die Anfrage technisch durchgef\u00fchrt werden kann und teilt dem Kunden die Auswirkungen auf die Leistungen, insbesondere eine Verschiebung von verbindlich vereinbarten Terminen, oder auf die Verg\u00fctung mit. Anderenfalls teilt SPOTS-BSS dem Kunden die vorstehenden Auswirkungen zusammen mit einem Angebot f\u00fcr einen Change Request mit. Der Kunde kann das Angebot zum Change Request innerhalb einer Frist von einer (1) Woche annehmen. Erst mit Annahme des Angebots ist SPOTS-BSS verpflichtet, ge\u00e4nderte Leistungen zu erbringen. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt SPOTS-BSS verpflichtet, die urspr\u00fcnglichen Leistungen zu erbringen und der Kunde ist verpflichtet, diese zu verg\u00fcten. Die Parteien k\u00f6nnen vereinbaren, dass f\u00fcr die Dauer der Verhandlung eines Change Request die Leistungspflichten beider Parteien ausgesetzt sind.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">4. Abnahme<\/h4>\n\n\n\n<p><strong>4.1 <\/strong>Das Projekt wird mangels anderweitiger Abrede zun\u00e4chst in Teilen abgenommen. Nach Fertigstellung des Gesamtprojekts erfolgt die Abnahme des gesamten Projekts. Der Abnahmeprozess stellt sich wie folgt dar:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>SPOTS-BSS zeigt dem Kunden die Abnahmef\u00e4higkeit einzelner Funktionen an und stellt sie ihm zur Verf\u00fcgung. Der Kunde pr\u00fcft daraufhin innerhalb von zwei (2) Wochen, ob die geschuldete Leistung vertragsgem\u00e4\u00df erbracht wurde (\u201efunktionaler Prozesstest\u201c) und nimmt sie anschlie\u00dfend ab. Der funktionale Prozesstest wird anhand der von SPOTS-BSS benannten Teststrategien und Testskripten durchgef\u00fchrt. W\u00e4hrend des funktionalen Prozesstests wird der Kunde bei Bedarf durch SPOTS-BSS unterst\u00fctzt. Der Inhalt des Prozesstests wird zur Vorbereitung der Systemabnahme protokolliert. Die Abnahme aller Funktionen ist Voraussetzung f\u00fcr die sich anschlie\u00dfende Systemabnahme.<\/li>\n\n\n\n<li>Nach Fertigstellung aller vertraglich vereinbarten Funktionen zeigt SPOTS-BSS dem Kunden die Abnahmef\u00e4higkeit des Systems an. Die Systemabnahme bezieht sich auf die gesamte Implementierung des Systems. Der Kunde pr\u00fcft innerhalb von zwei (2) Wochen nach der Anzeige der Abnahmef\u00e4higkeit, ob das System den vertraglich vereinbarten Spezifikationen entspricht. Die Systemabnahme und etwaige M\u00e4ngel werden dort protokolliert. Die Aufbereitung der Systemabnahme erfolgt durch SPOTS-BSS. Eine Systemabnahme in Modulen oder Teilschritten ist einer vollst\u00e4ndigen Abnahme des Systems gleichzusetzen. Die Systemabnahme ist Voraussetzung f\u00fcr den Echtstart.<\/li>\n\n\n\n<li>Nach der Systemabnahme erfolgt der Echtstart. Der Kunde pr\u00fcft die Betriebsbereitschaft des Systems durch Einsatz in seinem Gesch\u00e4ftsbetrieb. W\u00e4hrend der ersten Wochen des Echtstarts wird SPOTS-BSS den Kunden unterst\u00fctzen, wenn dies vom Kunden angefordert wird. Die Dauer der Unterst\u00fctzung ergibt sich aus dem Vertrag. Vier Wochen nach erfolgreichem Echtstart erfolgt die endg\u00fcltige Projektabnahme.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p><br><strong>4.2 <\/strong>Wegen unwesentlicher M\u00e4ngel darf der Kunde weder eine Teil- noch die endg\u00fcltige Projektabnahme verweigern. Diese M\u00e4ngel werden detailliert und abschlie\u00dfend in dem jeweiligen Abnahmeprotokoll aufgef\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4.3 <\/strong>Bestehen keine die Abnahme hindernden M\u00e4ngel, hat der Kunde sp\u00e4testens nach zwei (2) Wochen ab der jeweiligen Anzeige der Abnahmef\u00e4higkeit schriftlich die Abnahme zu erkl\u00e4ren; nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als abgenommen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4.4 <\/strong>Bestehen die Abnahme hindernde M\u00e4ngel an der geschuldeten Leistung, teilt SPOTS-BSS dem Kunden die voraussichtliche Dauer der M\u00e4ngelbeseitigung mit und beseitigt die angezeigten M\u00e4ngel. SPOTS-BSS stellt die geschuldete Leistung sodann erneut zur Abnahme bereit, wobei die Pr\u00fcfung der geschuldeten Leistung nur die angezeigten M\u00e4ngel erfasst, soweit sie ihrer Funktion nach Gegenstand einer isolierten Pr\u00fcfung sein k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><br>D. Besondere Bestimmungen f\u00fcr Softwarepflege und optionale Leistungen<\/h3>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">1. Anwendungsbereich und Vertragsgegenstand<\/h4>\n\n\n\n<p><strong>1.1 <\/strong>Die nachfolgenden Bestimmungen finden im Rahmen von Mietvertr\u00e4gen sowie dann Anwendung, wenn erg\u00e4nzend zu einem Kauf- oder Projektvertrag oder ausschlie\u00dflich Softwarepflege (\u201eWartung\u201c) beauftragt wurde. Hat der Kunde Standardsoftware oder Softwarekomponenten im Rahmen eines Miet-, Kauf- oder Projektvertrags von SPOTS-BSS erworben, gelten jedoch vorrangig die jeweiligen M\u00e4ngelgew\u00e4hrleistungsrechte.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>1.2 <\/strong>Sofern Dritthersteller nach Vertragsschluss aktualisierte Programmversionen zur Verf\u00fcgung stellen, bezieht sich die Softwarepflege auf diese Programmversionen. Microsoft-Programmversionen werden nur innerhalb der \u201eMicrosoft-Mainstream-Support\u201c-Phase gepflegt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>1.3 <\/strong>SPOTS-BSS f\u00fchrt im Rahmen der Softwarepflege vorbeugende Ma\u00dfnahmen zur Verbesserung der zu pflegenden Software in ihrem organisatorischen Aufbau und Programmablauf durch, beseitigt etwaige Programmfehler und passt die Software innerhalb der jeweils vorgesehenen Zeitfenster an ge\u00e4nderte gesetzliche, beh\u00f6rdliche oder sonstige Bestimmungen an. Im Rahmen der vorbeugenden Ma\u00dfnahmen implementiert SPOTS-BSS verbesserte Programmversionen, z.B. Updates und Patches, die der Softwarehersteller von Zeit zu Zeit bereitgestellt. Hinsichtlich vermieteter oder verkaufter Standardsoftware beschr\u00e4nkt sich die Softwarepflege auf vorbeugende Ma\u00dfnahmen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>1.4 <\/strong>SPOTS-BSS wird nach einer St\u00f6rungsmeldung durch den Kunden innerhalb der in der Anlage 2 dargelegten Reaktionszeit den Beginn der St\u00f6rungsbeseitigung gegen\u00fcber dem Kunden in Textform anzeigen. SPOTS-BSS wird darin die Priorisierung der St\u00f6rung und die voraussichtliche Dauer der St\u00f6rungsbeseitigung mitteilen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>1.5 <\/strong>Die Art und Weise der St\u00f6rungsbeseitigung liegen im Ermessen von SPOTS-BSS. Zur Beseitigung einer St\u00f6rung kann SPOTS-BSS auch Handlungsanweisungen f\u00fcr den Kunden erstellen, die vom Kunden zu befolgen sind. Sofern SPOTS-BSS innerhalb der Wiederherstellungszeit die St\u00f6rung nicht vollst\u00e4ndig beseitigen kann, wird SPOTS-BSS auf eigene Kosten eine Umgehungsl\u00f6sung integrieren, die den Funktionsumfang der zu pflegenden Software weitgehend zur Verf\u00fcgung stellt. SPOTS-BSS wird die St\u00f6rung sodann unverz\u00fcglich beseitigen.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">2. Grenzen der Leistungserbringung \/ Optionale Leistungen<\/h4>\n\n\n\n<p>Sofern die Vertragspartner nicht ausdr\u00fccklich schriftlich etwas anderes vereinbart haben, schuldet SPOTS-BSS im Rahmen der Softwarepflege insbesondere nicht:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>die Installation und Einrichtung der Software;<\/li>\n\n\n\n<li>Einweisung und Schulung der Mitarbeiter im Umgang mit der Software;<\/li>\n\n\n\n<li>die Pflege von Altst\u00e4nden (bei Microsoft-Programmversionen: Extended Support);<\/li>\n\n\n\n<li>die Pflege der Software an anderen Orten als an dem vertraglich vereinbarten Installationsort;<\/li>\n\n\n\n<li>die Pflege der Software auf einem anderen als dem vertraglich vereinbarten IT-System;<\/li>\n\n\n\n<li>die Sicherung von Daten des Kunden; <\/li>\n\n\n\n<li>Unterst\u00fctzung bei der Rekonstruktion von Softwarest\u00e4nden und -daten nach einem technischen Defekt, soweit eine zeitaktuelle Datensicherung bei dem Kunden vorhanden ist;<\/li>\n\n\n\n<li>Leistungen f\u00fcr die Software, die unmittelbar daraus folgen, dass der Kunde Empfehlungen von SPOTS-BSS im Rahmen der Softwarepflege nicht beachtet oder die Software nicht dem bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Gebrauch entsprechend verwendet hat;<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p><br>Solche optionalen Leistungen k\u00f6nnen gesondert vereinbart werden.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><br>Anlage 1 \u2013 Pflichten des Kunden<\/h3>\n\n\n\n<p><strong>1.<\/strong> Die nachfolgend genannten Mitwirkungspflichten des Kunden sind echte vertragliche Leistungspflichten und keine blo\u00dfen Obliegenheiten. Weitere Mitwirkungspflichten des Kunden k\u00f6nnen sich aus der vertraglichen Vereinbarung ergeben.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>2. <\/strong>Der Kunde ist verpflichtet, die ihm von SPOTS-BSS \u00fcberlassene Software unverz\u00fcglich nach Ablieferung zu untersuchen und wenn sich ein Mangel zeigt, SPOTS-BSS unverz\u00fcglich Anzeige zu machen. Bei Sachm\u00e4ngeln erfolgt dies unter Beschreibung der Zeit des Auftretens der M\u00e4ngel und der n\u00e4heren Umst\u00e4nde.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3.<\/strong> Der Kunde testet die ihm von SPOTS-BSS \u00fcberlassene Software auf Verwendbarkeit, bevor er mit der produktiven Nutzung beginnt. Dies gilt auch f\u00fcr Programme, die der Kunde im Rahmen der Gew\u00e4hrleistung oder eines Softwarepflegevertrags bekommt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4. <\/strong>Der Kunde trifft angemessene Vorkehrungen f\u00fcr den Fall, dass ein Programm ganz oder teilweise nicht ordnungsgem\u00e4\u00df arbeitet (z.B. durch Datensicherung, St\u00f6rungsdiagnose, regelm\u00e4\u00dfige Pr\u00fcfung der Ergebnisse, Notfallplanung). Es liegt in seiner Verantwortung, die Funktionsf\u00e4higkeit der Arbeitsumgebung des Programms sicherzustellen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>5. <\/strong>Der Kunde schafft in seiner Sph\u00e4re die Voraussetzungen, die erforderlich sind, damit SPOTS-BSS die geschuldete Leistung erbringen kann. Hierzu z\u00e4hlt insbesondere:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Zugang zu den R\u00e4umlichkeiten des Kunden,<\/li>\n\n\n\n<li>Bereitstellung und Zugriff auf die IT-Infrastruktur des Kunden,<\/li>\n\n\n\n<li>Bereitstellung der erforderlichen Informationen,<\/li>\n\n\n\n<li>Mitwirkung bei der Spezifikation von Leistungen,<\/li>\n\n\n\n<li>Mitwirkung an Testl\u00e4ufen und Funktionspr\u00fcfungen,<\/li>\n\n\n\n<li>Beschaffung aller erforderlicher Genehmigungen,<\/li>\n\n\n\n<li>Ausf\u00fchrliche Beschreibung von Fehlern.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p><br><strong>6. <\/strong>Soweit nicht ausdr\u00fccklich und schriftlich abweichend vereinbart, erbringt der Kunde seine Mitwirkungspflichten und Beistellungen auf eigene Kosten zum vereinbarten Zeitpunkt und in der f\u00fcr den Erfolg des Projekts erforderlichen Art und Weise unverz\u00fcglich, nachdem SPOTS-BSS ihn vorab dazu aufgefordert hat, es sei denn, der Zeitpunkt f\u00fcr die Erbringung der Mitwirkungsleistungen ergibt sich aus dem Projektplan.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>7. <\/strong>Erbringt der Kunde seine Mitwirkungsleistungen nicht zur rechten Zeit und\/oder in der erforderlichen Art und Weise, kann SPOTS-BSS die gem\u00e4\u00df Gesetz zustehenden Rechte, insbesondere Entsch\u00e4digung, R\u00fccktritt, Schadensersatz oder K\u00fcndigung, aus\u00fcben.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>8.<\/strong> SPOTS-BSS ist bis zur vollst\u00e4ndigen Erf\u00fcllung der Mitwirkungsleistung selbst nicht zur Leistung verpflichtet. Nach Ablauf von zwei (2) Wochen ist SPOTS-BSS nicht mehr verpflichtet, Ressourcen f\u00fcr die Durchf\u00fchrung des Projektes vorzuhalten. Nachdem der Kunde die geschuldete Mitwirkungshandlung erbracht hat, werden die Vertragspartner unter Ber\u00fccksichtigung der Verz\u00f6gerung und etwaigen Leistungspflichten von SPOTS-BSS gegen\u00fcber anderen Kunden die voraussichtlichen Leistungszeitpunkte im Projektplan angemessen verschieben.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>9. <\/strong>F\u00fcr den Zeitraum zwischen der vereinbarten Vornahme der Mitwirkungshandlung und der nachgeholten Vornahme oder der Erkl\u00e4rung des R\u00fccktritts, l\u00e4ngstens jedoch f\u00fcr zwei (2) Wochen, zahlt der Kunde SPOTS-BSS eine Verg\u00fctung f\u00fcr die Bereitstellung der Ressourcen gem\u00e4\u00df der aktuellen Preisliste von SPOTS-BSS. Die Verg\u00fctung reduziert sich um den Betrag ersparter Aufwendungen oder um den Betrag, den SPOTS-BSS durch eine anderweitige Beauftragung in dem Zeitraum h\u00e4tte erwerben k\u00f6nnen. Weitergehende Anspr\u00fcche nach \u00a7\u00a7 642, 643 BGB bleiben vorbehalten.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><br>Anlage 2 \u2013 Service Level Agreement<\/h3>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">1. User Helpdesk<\/h4>\n\n\n\n<p><strong>1.1 <\/strong>SPOTS-BSS stellt f\u00fcr den Kunden w\u00e4hrend der Gesch\u00e4ftszeiten ein User-Helpdesk zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>1.2 <\/strong>Die Gesch\u00e4ftszeit beschreibt den Zeitraum, innerhalb dessen SPOTS-BSS die St\u00f6rungsbeseitigung schuldet.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>1.3 <\/strong>Die Gesch\u00e4ftszeit ist montags bis donnerstags, mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen sowie gesch\u00e4ftsfreien Tagen der SPOTS-BSS, von 8:00 Uhr bis 17 Uhr; Freitag von 8:00 Uhr bis 15.30 Uhr.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">2. St\u00f6rungsklassen<\/h4>\n\n\n\n<p><strong>2.1 <\/strong>SPOTS-BSS wird eingehende St\u00f6rungen in Abh\u00e4ngigkeit von ihrer Schwere und Auswirkung auf das System bei Kunden in die Priorit\u00e4t I bis III einordnen.<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li><strong>Priorit\u00e4t I:<\/strong> Dringend, der Betriebsablauf ist unterbrochen. Alle Arbeitspl\u00e4tze sind betroffen.<br>Beispiel: Die Anwendung ist nicht lauff\u00e4hig, es kommt zu Programmabst\u00fcrzen. Das Drucken, Ausw\u00e4hlen und\/oder die \u00dcbergabe von Daten kann nicht gestartet werden. Daten werden nicht oder nicht richtig und vollst\u00e4ndig gespeichert oder gelesen.<\/li>\n\n\n\n<li><strong>Priorit\u00e4t II: <\/strong>Hoch, der Betriebsablauf ist beeintr\u00e4chtigt. Einzelne Arbeitspl\u00e4tze sind betroffen.<br>Beispiel: Die Funktionsweise der Anwendung ist beeintr\u00e4chtigt oder es kommt zu Fehlfunktionen, insbesondere Meldungen sind unverst\u00e4ndlich oder stehen nicht im richtigen Kontext zur aufgerufenen Funktion. Funktionalit\u00e4ten zeigen nicht die zu erwartenden Ergebnisse. Das Antwortzeitverhalten verhindert eine \u00fcbliche Nutzung der Software.<\/li>\n\n\n\n<li><strong>Priorit\u00e4t III: <\/strong>Niedrig, der Betriebsablauf ist nicht beeintr\u00e4chtigt.<br>Beispiel: Ein Arbeiten mit der Software ist m\u00f6glich, wenn auch nicht durchg\u00e4ngig innerhalb der vereinbarten Parameter. Bedienerfreundlichkeit ist verbesserungsbed\u00fcrftig. Fehlerfunktionen k\u00f6nnen umgangen werden.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p><br><strong>2.2 <\/strong>Im Rahmen der St\u00f6rungsmeldung kann der Kunde eine Priorisierung vorschlagen. Die endg\u00fcltige Einordnung obliegt jedoch SPOTS-BSS.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">3. Reaktionszeit<\/h4>\n\n\n\n<p><strong>3.1 <\/strong>Die Reaktionszeit beschreibt den Zeitraum zwischen dem Eingang einer ordnungsgem\u00e4\u00dfen St\u00f6rungsmeldung und dem Beginn der St\u00f6rungsbeseitigung sowie der Information des Kunden \u00fcber den Beginn der St\u00f6rungsbeseitigung durch SPOTS-BSS.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3.3 <\/strong>Die Reaktionszeit wird unterbrochen, wenn die Gesch\u00e4ftszeit vor Ablauf der Reaktionszeit endet. Die Reaktionszeit l\u00e4uft weiter, sobald die n\u00e4chste Gesch\u00e4ftszeit beginnt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3.3 <\/strong>Die Reaktionszeit ist abh\u00e4ngig von der Priorit\u00e4t der St\u00f6rung und ist wie folgt festgelegt:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li><strong>Priorit\u00e4t I: <\/strong>4 Stunden<\/li>\n\n\n\n<li><strong>Priorit\u00e4t II:<\/strong> 8 Stunden<\/li>\n\n\n\n<li><strong>Priorit\u00e4t III:<\/strong> 24 Stunden<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p><br><strong>3.4 <\/strong>Sofern nicht explizit schriftlich anderweitig vereinbart, schuldet SPOTS-BSS keine Fehlerbehebung innerhalb bestimmter Behebungszeiten.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>der SPOTS-BSS GmbHOslostra\u00dfe 244269 Dortmund(nachfolgend &#8222;SPOTS-BSS&#8220;) A. Allgemeine Bestimmungen 1) Aufbau und Geltungsbereich 1.1 SPOTS-BSS erbringt gegen\u00fcber dem Kunden je nach Vertrag unterschiedliche Leistungen: So \u00fcberl\u00e4sst SPOTS-BSS u.a. von Dritten hergestellte Standardsoftware oder entwickelt im Rahmen von Projekten individuelle Softwarel\u00f6sungen f\u00fcr seine Kunden. Softwarepflegeleistungen k\u00f6nnen zus\u00e4tzlich vereinbart werden, sofern sie nicht bereits, wie bei bestimmten Mietvertr\u00e4gen, Bestandteil der Leistungen sind. 1.2 Die unter diesem Kapitel A. enthaltenen \u201eAllgemeinen Bestimmungen\u201c finden auf alle Vertr\u00e4ge zwischen SPOTS-BSS und dem Kunden Anwendung. Kapitel B. regelt \u201eBesondere Bestimmungen f\u00fcr Mietvertr\u00e4ge\u201c, Kapitel C. \u201eBesondere Bestimmungen f\u00fcr Projekte\u201c und Kapitel D. \u201eBesondere Bestimmungen f\u00fcr Softwarepflege und optionale Leistungen\u201c. Auf Kaufvertr\u00e4ge finden ausschlie\u00dflich die \u201eAllgemeinen Bestimmungen\u201c Anwendung. 1.3 Diese AGB gelten f\u00fcr alle zwischen SPOTS-BSS und dem Kunden geschlossenen Vertr\u00e4ge. Sie gelten auch f\u00fcr k\u00fcnftige Vertr\u00e4ge zwischen SPOTS-BSS und dem Kunden, selbst wenn bei der Beauftragung nicht erneut auf die Geltung der AGB hingewiesen wurde. Abweichende Bestimmungen des Kunden finden nur dann Anwendung, wenn deren Geltung ausdr\u00fccklich schriftlich vereinbart wurde. Erg\u00e4nzend gelten die etwaigen herstellerspezifischen Nutzungsbedingungen, sowie die von SPOTS-BSS zur Verf\u00fcgung gestellte Leistungsbeschreibung. 2) Nutzungsrechte 2.1 Mangels anderweitiger Abrede r\u00e4umt SPOTS-BSS dem Kunden an der Software und der zugeh\u00f6rigen Dokumentation ein einfaches (nicht-ausschlie\u00dfliches), zeitlich unbeschr\u00e4nktes (im Falle der Miete ein zeitlich beschr\u00e4nktes), auf das lizensierte Gebiet beschr\u00e4nktes, nicht \u00fcbertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung zu eigenen gesch\u00e4ftlichen Zwecken im vertraglich bestimmten Umfang ein. Der Quellcode ist nicht Gegenstand der Rechts\u00fcbertragung. 2.2 Auch die Dokumentation darf nur f\u00fcr eigene gesch\u00e4ftliche Zwecke verwendet werden, z.B. Schulung und Einarbeitung von Mitarbeitern, sowie zum Zweck der Migration auf ein anderes Softwaresystem. Der Kunde muss dokumentieren, wer Kopien der Dokumentation erhalten hat und wo diese gespeichert sind. SPOTS-BSS ist berechtigt, Einsicht in diese Dokumentation zu nehmen. 2.3 Schutzrechts- oder sonstige Rechtsinhabervermerke auf Datentr\u00e4gern und der Benutzerdokumentation d\u00fcrfen nicht entfernt werden. 2.4 Der Kunde ist berechtigt, eine Sicherungskopie des Programms zu erstellen. Er hat auf der erstellten Sicherungskopie den Vermerk \u201eSicherungskopie\u201c sowie einen Urheberrechtsvermerk des Herstellers sichtbar anzubringen. Im \u00dcbrigen sind Vervielf\u00e4ltigungen des Programms unzul\u00e4ssig, soweit sie nicht zu dem vertraglich bestimmten Gebrauch notwendig sind. 2.4 Der Kunde ist verpflichtet, SPOTS-BSS auf Anfrage \u00fcber Anzahl, Speichermedium und Aufbewahrungsort der angefertigten Kopien zu unterrichten. F\u00fcr den Fall, dass die Software mittels Lizenzschl\u00fcssel gesch\u00fctzt ist, erh\u00e4lt der Kunde w\u00e4hrend der Vertragslaufzeit den Lizenzschl\u00fcssel ausschlie\u00dflich f\u00fcr die Nutzung der Software im vertraglich bestimmten Umfang. 3) Personaleinsatz und Subunternehmer 3.1 SPOTS-BSS ist frei bei der Auswahl der Personen, die zur Erbringung der Leistungen eingesetzt werden. Der Kunde ist nicht weisungsbefugt und zwar auch dann nicht, wenn die Leistungen in seinen R\u00e4umlichkeiten erbracht werden. 3.2 SPOTS-BSS ist berechtigt, die vertraglich geschuldeten Leistungen durch Subunternehmer erbringen zu lassen. Auf schriftliche Anfrage des Kunden wird SPOTS-BSS dem Kunden die im Vertragsverh\u00e4ltnis eingesetzten Subunternehmer benennen. 3.3 Der Kunde hat das Recht, den Austausch eines Subunternehmers zu verlangen, wenn die Beauftragung dieses Subunternehmers f\u00fcr den Kunden schwerwiegende Nachteile bedeutet, z.B. Offenlegung von Informationen an einen Konkurrenten. Der Kunde tr\u00e4gt die aufgrund des Austausches entstehenden Mehrkosten. 4) Pflichten des Kunden 4.1 Der Kunde ist im Rahmen der Vertragserf\u00fcllung zur Mitwirkung verpflichtet. Die ihm im Einzelnen obliegenden Pflichten ergeben sich aus Anlage 1 zu diesen AGB. 5) Verg\u00fctung 5.1 Soweit nicht anders vereinbart, werden die Arbeiten und Leistungen der SPOTS-BSS auf der Grundlage der in dem angenommenen Angebot angegebenen Stundens\u00e4tze nach tats\u00e4chlichem Aufwand abgerechnet. Begonnene T\u00e4tigkeitsstunden \/ T\u00e4tigkeitstage werden anteilm\u00e4\u00dfig berechnet. Die Abrechnung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, jeweils am Monatsende. Wegen unwesentlicher M\u00e4ngel kann die Zahlung nicht verweigert werden. 5.2 Im Rahmen der Softwaremiete ist die Miete monatlich im Voraus zu entrichten. Softwarepflegeleistungen werden im Rahmen der Softwaremiete nicht gesondert berechnet. Die Miete wird erstmals mit Bereitstellung der Software und sodann jeweils am ersten Tag eines Monats f\u00e4llig. 5.3 Im Rahmen von Softwarepflegevertr\u00e4gen ist die Verg\u00fctung jeweils f\u00fcr ein Kalenderjahr im Voraus zu leisten. Sie ist, gegebenenfalls anteilig, erstmals am ersten Werktag des Monats f\u00e4llig, in dem die vertraglich geschuldete Leistung erstmals zu erbringen ist; danach jeweils am ersten Werktag eines neuen Kalenderjahres. 5.4 Soweit nicht anders vereinbart, werden Reisezeiten als Arbeitszeit verg\u00fctet. 5.5 Materialaufwand, Reisekosten und Spesen werden gesondert in der tats\u00e4chlich angefallenen H\u00f6he ausgewiesen und vom Kunden erstattet. 5.6 Alle Preise verstehen sich zuz\u00fcglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Verg\u00fctung ist innerhalb von zehn (10) Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. 5.7 SPOTS-BSS beh\u00e4lt sich vor, die Verg\u00fctung mit einer Ank\u00fcndigungsfrist von drei Monaten bei Ver\u00e4nderung der die Kosten der Leistungen beeinflussenden Faktoren (z.B. Personal, Material und Arbeitsmittelkosten) zu erh\u00f6hen. Im Fall einer Erh\u00f6hung ist der Kunde berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem (1) Monat zum Ende des Monats vor Inkrafttreten der Verg\u00fctungserh\u00f6hung zu k\u00fcndigen. 6) Sachm\u00e4ngelgew\u00e4hrleistung 6.1 Weist die Software einen nicht nur unerheblichen Mangel auf, wird SPOTS-BSS den Mangel in angemessener Zeit nach Wahl von SPOTS-BSS durch Anpassung der Software oder durch eine Neu-Lieferung der Software beseitigen. 6.2 F\u00fchren voraussichtlich weder die Anpassung noch die Neulieferung zur Beseitigung des Fehlers, ist SPOTS-BSS berechtigt, den Mangel durch eine Fehlerumgehung zu beseitigen. Soweit diese f\u00fcr den Kunden zumutbar ist, gilt sie als Nacherf\u00fcllung. 6.3 Der Kunde ist erst wenn die Nachbesserung bez\u00fcglich desselben Mangels mindestens zweimal fehlgeschlagen ist, berechtigt, die weiteren gesetzlichen Gew\u00e4hrleistungsrechte geltend zu machen, insbesondere vom Vertrag zur\u00fcckzutreten oder Schadenersatz zu verlangen. Schadensersatzanspr\u00fcche bestehen nur nach Ma\u00dfgabe von Ziffer 8 dieses Kapitels. 6.4 Das Recht zur Selbstvornahme gem\u00e4\u00df \u00a7 637 BGB ist ausgeschlossen. 6.5 Zeigt sich, dass eine Programmst\u00f6rung nicht auf einen von SPOTS-BSS zu vertretenden Mangel zur\u00fcckzuf\u00fchren ist, wird der Kunde SPOTS-BSS f\u00fcr die erbrachten Leistungen angemessen verg\u00fcten. 6.6 Die M\u00e4ngelanspr\u00fcche erstrecken sich nicht auf solche Software, die der Kunde oder ein Dritter ohne Zustimmung von SPOTS-BSS \u00e4ndert, es sei denn der Kunde weist nach, dass diese \u00c4nderung f\u00fcr den gemeldeten Mangel nicht urs\u00e4chlich war. 6.7 Dar\u00fcber hinaus erstrecken sich die M\u00e4ngelanspr\u00fcche nicht auf Software, die der Kunde nicht in der vereinbarten Systemumgebung einsetzt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass dieser Einsatz f\u00fcr den gemeldeten Mangel nicht urs\u00e4chlich war. 6.8 Die Sachm\u00e4ngelgew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche des Kunden verj\u00e4hren nach zw\u00f6lf (12)<\/p>","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":3269,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-2789","page","type-page","status-publish","hentry"],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v27.4 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen - Softwarel\u00f6sungen - Version 1.0 vom 01.09.2023 - Spots-BSS<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/spots-bss.com\/en\/legal-pages\/agb-software\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"en_GB\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen - Softwarel\u00f6sungen - Version 1.0 vom 01.09.2023 - Spots-BSS\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"der SPOTS-BSS GmbHOslostra\u00dfe 244269 Dortmund(nachfolgend &#8222;SPOTS-BSS&#8220;) A. Allgemeine Bestimmungen 1) Aufbau und Geltungsbereich 1.1 SPOTS-BSS erbringt gegen\u00fcber dem Kunden je nach Vertrag unterschiedliche Leistungen: So \u00fcberl\u00e4sst SPOTS-BSS u.a. von Dritten hergestellte Standardsoftware oder entwickelt im Rahmen von Projekten individuelle Softwarel\u00f6sungen f\u00fcr seine Kunden. Softwarepflegeleistungen k\u00f6nnen zus\u00e4tzlich vereinbart werden, sofern sie nicht bereits, wie bei bestimmten Mietvertr\u00e4gen, Bestandteil der Leistungen sind. 1.2 Die unter diesem Kapitel A. enthaltenen \u201eAllgemeinen Bestimmungen\u201c finden auf alle Vertr\u00e4ge zwischen SPOTS-BSS und dem Kunden Anwendung. Kapitel B. regelt \u201eBesondere Bestimmungen f\u00fcr Mietvertr\u00e4ge\u201c, Kapitel C. \u201eBesondere Bestimmungen f\u00fcr Projekte\u201c und Kapitel D. \u201eBesondere Bestimmungen f\u00fcr Softwarepflege und optionale Leistungen\u201c. Auf Kaufvertr\u00e4ge finden ausschlie\u00dflich die \u201eAllgemeinen Bestimmungen\u201c Anwendung. 1.3 Diese AGB gelten f\u00fcr alle zwischen SPOTS-BSS und dem Kunden geschlossenen Vertr\u00e4ge. Sie gelten auch f\u00fcr k\u00fcnftige Vertr\u00e4ge zwischen SPOTS-BSS und dem Kunden, selbst wenn bei der Beauftragung nicht erneut auf die Geltung der AGB hingewiesen wurde. Abweichende Bestimmungen des Kunden finden nur dann Anwendung, wenn deren Geltung ausdr\u00fccklich schriftlich vereinbart wurde. Erg\u00e4nzend gelten die etwaigen herstellerspezifischen Nutzungsbedingungen, sowie die von SPOTS-BSS zur Verf\u00fcgung gestellte Leistungsbeschreibung. 2) Nutzungsrechte 2.1 Mangels anderweitiger Abrede r\u00e4umt SPOTS-BSS dem Kunden an der Software und der zugeh\u00f6rigen Dokumentation ein einfaches (nicht-ausschlie\u00dfliches), zeitlich unbeschr\u00e4nktes (im Falle der Miete ein zeitlich beschr\u00e4nktes), auf das lizensierte Gebiet beschr\u00e4nktes, nicht \u00fcbertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung zu eigenen gesch\u00e4ftlichen Zwecken im vertraglich bestimmten Umfang ein. Der Quellcode ist nicht Gegenstand der Rechts\u00fcbertragung. 2.2 Auch die Dokumentation darf nur f\u00fcr eigene gesch\u00e4ftliche Zwecke verwendet werden, z.B. Schulung und Einarbeitung von Mitarbeitern, sowie zum Zweck der Migration auf ein anderes Softwaresystem. Der Kunde muss dokumentieren, wer Kopien der Dokumentation erhalten hat und wo diese gespeichert sind. SPOTS-BSS ist berechtigt, Einsicht in diese Dokumentation zu nehmen. 2.3 Schutzrechts- oder sonstige Rechtsinhabervermerke auf Datentr\u00e4gern und der Benutzerdokumentation d\u00fcrfen nicht entfernt werden. 2.4 Der Kunde ist berechtigt, eine Sicherungskopie des Programms zu erstellen. Er hat auf der erstellten Sicherungskopie den Vermerk \u201eSicherungskopie\u201c sowie einen Urheberrechtsvermerk des Herstellers sichtbar anzubringen. Im \u00dcbrigen sind Vervielf\u00e4ltigungen des Programms unzul\u00e4ssig, soweit sie nicht zu dem vertraglich bestimmten Gebrauch notwendig sind. 2.4 Der Kunde ist verpflichtet, SPOTS-BSS auf Anfrage \u00fcber Anzahl, Speichermedium und Aufbewahrungsort der angefertigten Kopien zu unterrichten. F\u00fcr den Fall, dass die Software mittels Lizenzschl\u00fcssel gesch\u00fctzt ist, erh\u00e4lt der Kunde w\u00e4hrend der Vertragslaufzeit den Lizenzschl\u00fcssel ausschlie\u00dflich f\u00fcr die Nutzung der Software im vertraglich bestimmten Umfang. 3) Personaleinsatz und Subunternehmer 3.1 SPOTS-BSS ist frei bei der Auswahl der Personen, die zur Erbringung der Leistungen eingesetzt werden. Der Kunde ist nicht weisungsbefugt und zwar auch dann nicht, wenn die Leistungen in seinen R\u00e4umlichkeiten erbracht werden. 3.2 SPOTS-BSS ist berechtigt, die vertraglich geschuldeten Leistungen durch Subunternehmer erbringen zu lassen. Auf schriftliche Anfrage des Kunden wird SPOTS-BSS dem Kunden die im Vertragsverh\u00e4ltnis eingesetzten Subunternehmer benennen. 3.3 Der Kunde hat das Recht, den Austausch eines Subunternehmers zu verlangen, wenn die Beauftragung dieses Subunternehmers f\u00fcr den Kunden schwerwiegende Nachteile bedeutet, z.B. Offenlegung von Informationen an einen Konkurrenten. Der Kunde tr\u00e4gt die aufgrund des Austausches entstehenden Mehrkosten. 4) Pflichten des Kunden 4.1 Der Kunde ist im Rahmen der Vertragserf\u00fcllung zur Mitwirkung verpflichtet. Die ihm im Einzelnen obliegenden Pflichten ergeben sich aus Anlage 1 zu diesen AGB. 5) Verg\u00fctung 5.1 Soweit nicht anders vereinbart, werden die Arbeiten und Leistungen der SPOTS-BSS auf der Grundlage der in dem angenommenen Angebot angegebenen Stundens\u00e4tze nach tats\u00e4chlichem Aufwand abgerechnet. Begonnene T\u00e4tigkeitsstunden \/ T\u00e4tigkeitstage werden anteilm\u00e4\u00dfig berechnet. Die Abrechnung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, jeweils am Monatsende. Wegen unwesentlicher M\u00e4ngel kann die Zahlung nicht verweigert werden. 5.2 Im Rahmen der Softwaremiete ist die Miete monatlich im Voraus zu entrichten. Softwarepflegeleistungen werden im Rahmen der Softwaremiete nicht gesondert berechnet. Die Miete wird erstmals mit Bereitstellung der Software und sodann jeweils am ersten Tag eines Monats f\u00e4llig. 5.3 Im Rahmen von Softwarepflegevertr\u00e4gen ist die Verg\u00fctung jeweils f\u00fcr ein Kalenderjahr im Voraus zu leisten. Sie ist, gegebenenfalls anteilig, erstmals am ersten Werktag des Monats f\u00e4llig, in dem die vertraglich geschuldete Leistung erstmals zu erbringen ist; danach jeweils am ersten Werktag eines neuen Kalenderjahres. 5.4 Soweit nicht anders vereinbart, werden Reisezeiten als Arbeitszeit verg\u00fctet. 5.5 Materialaufwand, Reisekosten und Spesen werden gesondert in der tats\u00e4chlich angefallenen H\u00f6he ausgewiesen und vom Kunden erstattet. 5.6 Alle Preise verstehen sich zuz\u00fcglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Verg\u00fctung ist innerhalb von zehn (10) Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. 5.7 SPOTS-BSS beh\u00e4lt sich vor, die Verg\u00fctung mit einer Ank\u00fcndigungsfrist von drei Monaten bei Ver\u00e4nderung der die Kosten der Leistungen beeinflussenden Faktoren (z.B. Personal, Material und Arbeitsmittelkosten) zu erh\u00f6hen. Im Fall einer Erh\u00f6hung ist der Kunde berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem (1) Monat zum Ende des Monats vor Inkrafttreten der Verg\u00fctungserh\u00f6hung zu k\u00fcndigen. 6) Sachm\u00e4ngelgew\u00e4hrleistung 6.1 Weist die Software einen nicht nur unerheblichen Mangel auf, wird SPOTS-BSS den Mangel in angemessener Zeit nach Wahl von SPOTS-BSS durch Anpassung der Software oder durch eine Neu-Lieferung der Software beseitigen. 6.2 F\u00fchren voraussichtlich weder die Anpassung noch die Neulieferung zur Beseitigung des Fehlers, ist SPOTS-BSS berechtigt, den Mangel durch eine Fehlerumgehung zu beseitigen. Soweit diese f\u00fcr den Kunden zumutbar ist, gilt sie als Nacherf\u00fcllung. 6.3 Der Kunde ist erst wenn die Nachbesserung bez\u00fcglich desselben Mangels mindestens zweimal fehlgeschlagen ist, berechtigt, die weiteren gesetzlichen Gew\u00e4hrleistungsrechte geltend zu machen, insbesondere vom Vertrag zur\u00fcckzutreten oder Schadenersatz zu verlangen. Schadensersatzanspr\u00fcche bestehen nur nach Ma\u00dfgabe von Ziffer 8 dieses Kapitels. 6.4 Das Recht zur Selbstvornahme gem\u00e4\u00df \u00a7 637 BGB ist ausgeschlossen. 6.5 Zeigt sich, dass eine Programmst\u00f6rung nicht auf einen von SPOTS-BSS zu vertretenden Mangel zur\u00fcckzuf\u00fchren ist, wird der Kunde SPOTS-BSS f\u00fcr die erbrachten Leistungen angemessen verg\u00fcten. 6.6 Die M\u00e4ngelanspr\u00fcche erstrecken sich nicht auf solche Software, die der Kunde oder ein Dritter ohne Zustimmung von SPOTS-BSS \u00e4ndert, es sei denn der Kunde weist nach, dass diese \u00c4nderung f\u00fcr den gemeldeten Mangel nicht urs\u00e4chlich war. 6.7 Dar\u00fcber hinaus erstrecken sich die M\u00e4ngelanspr\u00fcche nicht auf Software, die der Kunde nicht in der vereinbarten Systemumgebung einsetzt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass dieser Einsatz f\u00fcr den gemeldeten Mangel nicht urs\u00e4chlich war. 6.8 Die Sachm\u00e4ngelgew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche des Kunden verj\u00e4hren nach zw\u00f6lf (12)\" \/>\n<meta property=\"og:url\" content=\"https:\/\/spots-bss.com\/en\/legal-pages\/agb-software\/\" \/>\n<meta property=\"og:site_name\" content=\"Spots-BSS\" \/>\n<meta property=\"article:modified_time\" content=\"2025-07-01T14:43:21+00:00\" \/>\n<meta name=\"twitter:card\" content=\"summary_large_image\" \/>\n<meta name=\"twitter:label1\" content=\"Estimated reading time\" \/>\n\t<meta name=\"twitter:data1\" content=\"22 minutes\" \/>\n<script type=\"application\/ld+json\" class=\"yoast-schema-graph\">{\"@context\":\"https:\\\/\\\/schema.org\",\"@graph\":[{\"@type\":\"WebPage\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/spots-bss.com\\\/legal-pages\\\/agb-software\\\/\",\"url\":\"https:\\\/\\\/spots-bss.com\\\/legal-pages\\\/agb-software\\\/\",\"name\":\"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen - Softwarel\u00f6sungen - Version 1.0 vom 01.09.2023 - Spots-BSS\",\"isPartOf\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/spots-bss.com\\\/#website\"},\"datePublished\":\"2023-09-12T14:25:55+00:00\",\"dateModified\":\"2025-07-01T14:43:21+00:00\",\"breadcrumb\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/spots-bss.com\\\/legal-pages\\\/agb-software\\\/#breadcrumb\"},\"inLanguage\":\"en-GB\",\"potentialAction\":[{\"@type\":\"ReadAction\",\"target\":[\"https:\\\/\\\/spots-bss.com\\\/legal-pages\\\/agb-software\\\/\"]}]},{\"@type\":\"BreadcrumbList\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/spots-bss.com\\\/legal-pages\\\/agb-software\\\/#breadcrumb\",\"itemListElement\":[{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":1,\"name\":\"Legal Pages\",\"item\":\"https:\\\/\\\/spots-bss.com\\\/legal-pages\\\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":2,\"name\":\"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen &#8211; Softwarel\u00f6sungen &#8211; Version 1.0 vom 01.09.2023\"}]},{\"@type\":\"WebSite\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/spots-bss.com\\\/#website\",\"url\":\"https:\\\/\\\/spots-bss.com\\\/\",\"name\":\"Spots-BSS\",\"description\":\"Gemeinsam Ziele erreichen!\",\"publisher\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/spots-bss.com\\\/#organization\"},\"potentialAction\":[{\"@type\":\"SearchAction\",\"target\":{\"@type\":\"EntryPoint\",\"urlTemplate\":\"https:\\\/\\\/spots-bss.com\\\/?s={search_term_string}\"},\"query-input\":{\"@type\":\"PropertyValueSpecification\",\"valueRequired\":true,\"valueName\":\"search_term_string\"}}],\"inLanguage\":\"en-GB\"},{\"@type\":\"Organization\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/spots-bss.com\\\/#organization\",\"name\":\"Spots-BSS\",\"url\":\"https:\\\/\\\/spots-bss.com\\\/\",\"logo\":{\"@type\":\"ImageObject\",\"inLanguage\":\"en-GB\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/spots-bss.com\\\/#\\\/schema\\\/logo\\\/image\\\/\",\"url\":\"https:\\\/\\\/spots-bss.com\\\/wp-content\\\/uploads\\\/2024\\\/03\\\/spots-int-scaled.webp\",\"contentUrl\":\"https:\\\/\\\/spots-bss.com\\\/wp-content\\\/uploads\\\/2024\\\/03\\\/spots-int-scaled.webp\",\"width\":2560,\"height\":780,\"caption\":\"Spots-BSS\"},\"image\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/spots-bss.com\\\/#\\\/schema\\\/logo\\\/image\\\/\"}}]}<\/script>\n<!-- \/ Yoast SEO plugin. -->","yoast_head_json":{"title":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen - Softwarel\u00f6sungen - Version 1.0 vom 01.09.2023 - Spots-BSS","robots":{"index":"index","follow":"follow","max-snippet":"max-snippet:-1","max-image-preview":"max-image-preview:large","max-video-preview":"max-video-preview:-1"},"canonical":"https:\/\/spots-bss.com\/en\/legal-pages\/agb-software\/","og_locale":"en_GB","og_type":"article","og_title":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen - Softwarel\u00f6sungen - Version 1.0 vom 01.09.2023 - Spots-BSS","og_description":"der SPOTS-BSS GmbHOslostra\u00dfe 244269 Dortmund(nachfolgend &#8222;SPOTS-BSS&#8220;) A. 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Erg\u00e4nzend gelten die etwaigen herstellerspezifischen Nutzungsbedingungen, sowie die von SPOTS-BSS zur Verf\u00fcgung gestellte Leistungsbeschreibung. 2) Nutzungsrechte 2.1 Mangels anderweitiger Abrede r\u00e4umt SPOTS-BSS dem Kunden an der Software und der zugeh\u00f6rigen Dokumentation ein einfaches (nicht-ausschlie\u00dfliches), zeitlich unbeschr\u00e4nktes (im Falle der Miete ein zeitlich beschr\u00e4nktes), auf das lizensierte Gebiet beschr\u00e4nktes, nicht \u00fcbertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung zu eigenen gesch\u00e4ftlichen Zwecken im vertraglich bestimmten Umfang ein. Der Quellcode ist nicht Gegenstand der Rechts\u00fcbertragung. 2.2 Auch die Dokumentation darf nur f\u00fcr eigene gesch\u00e4ftliche Zwecke verwendet werden, z.B. Schulung und Einarbeitung von Mitarbeitern, sowie zum Zweck der Migration auf ein anderes Softwaresystem. Der Kunde muss dokumentieren, wer Kopien der Dokumentation erhalten hat und wo diese gespeichert sind. 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Offenlegung von Informationen an einen Konkurrenten. Der Kunde tr\u00e4gt die aufgrund des Austausches entstehenden Mehrkosten. 4) Pflichten des Kunden 4.1 Der Kunde ist im Rahmen der Vertragserf\u00fcllung zur Mitwirkung verpflichtet. Die ihm im Einzelnen obliegenden Pflichten ergeben sich aus Anlage 1 zu diesen AGB. 5) Verg\u00fctung 5.1 Soweit nicht anders vereinbart, werden die Arbeiten und Leistungen der SPOTS-BSS auf der Grundlage der in dem angenommenen Angebot angegebenen Stundens\u00e4tze nach tats\u00e4chlichem Aufwand abgerechnet. Begonnene T\u00e4tigkeitsstunden \/ T\u00e4tigkeitstage werden anteilm\u00e4\u00dfig berechnet. Die Abrechnung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, jeweils am Monatsende. Wegen unwesentlicher M\u00e4ngel kann die Zahlung nicht verweigert werden. 5.2 Im Rahmen der Softwaremiete ist die Miete monatlich im Voraus zu entrichten. Softwarepflegeleistungen werden im Rahmen der Softwaremiete nicht gesondert berechnet. 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Die Verg\u00fctung ist innerhalb von zehn (10) Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. 5.7 SPOTS-BSS beh\u00e4lt sich vor, die Verg\u00fctung mit einer Ank\u00fcndigungsfrist von drei Monaten bei Ver\u00e4nderung der die Kosten der Leistungen beeinflussenden Faktoren (z.B. Personal, Material und Arbeitsmittelkosten) zu erh\u00f6hen. Im Fall einer Erh\u00f6hung ist der Kunde berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem (1) Monat zum Ende des Monats vor Inkrafttreten der Verg\u00fctungserh\u00f6hung zu k\u00fcndigen. 6) Sachm\u00e4ngelgew\u00e4hrleistung 6.1 Weist die Software einen nicht nur unerheblichen Mangel auf, wird SPOTS-BSS den Mangel in angemessener Zeit nach Wahl von SPOTS-BSS durch Anpassung der Software oder durch eine Neu-Lieferung der Software beseitigen. 6.2 F\u00fchren voraussichtlich weder die Anpassung noch die Neulieferung zur Beseitigung des Fehlers, ist SPOTS-BSS berechtigt, den Mangel durch eine Fehlerumgehung zu beseitigen. Soweit diese f\u00fcr den Kunden zumutbar ist, gilt sie als Nacherf\u00fcllung. 6.3 Der Kunde ist erst wenn die Nachbesserung bez\u00fcglich desselben Mangels mindestens zweimal fehlgeschlagen ist, berechtigt, die weiteren gesetzlichen Gew\u00e4hrleistungsrechte geltend zu machen, insbesondere vom Vertrag zur\u00fcckzutreten oder Schadenersatz zu verlangen. Schadensersatzanspr\u00fcche bestehen nur nach Ma\u00dfgabe von Ziffer 8 dieses Kapitels. 6.4 Das Recht zur Selbstvornahme gem\u00e4\u00df \u00a7 637 BGB ist ausgeschlossen. 6.5 Zeigt sich, dass eine Programmst\u00f6rung nicht auf einen von SPOTS-BSS zu vertretenden Mangel zur\u00fcckzuf\u00fchren ist, wird der Kunde SPOTS-BSS f\u00fcr die erbrachten Leistungen angemessen verg\u00fcten. 6.6 Die M\u00e4ngelanspr\u00fcche erstrecken sich nicht auf solche Software, die der Kunde oder ein Dritter ohne Zustimmung von SPOTS-BSS \u00e4ndert, es sei denn der Kunde weist nach, dass diese \u00c4nderung f\u00fcr den gemeldeten Mangel nicht urs\u00e4chlich war. 6.7 Dar\u00fcber hinaus erstrecken sich die M\u00e4ngelanspr\u00fcche nicht auf Software, die der Kunde nicht in der vereinbarten Systemumgebung einsetzt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass dieser Einsatz f\u00fcr den gemeldeten Mangel nicht urs\u00e4chlich war. 6.8 Die Sachm\u00e4ngelgew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche des Kunden verj\u00e4hren nach zw\u00f6lf (12)","og_url":"https:\/\/spots-bss.com\/en\/legal-pages\/agb-software\/","og_site_name":"Spots-BSS","article_modified_time":"2025-07-01T14:43:21+00:00","twitter_card":"summary_large_image","twitter_misc":{"Estimated reading time":"22 minutes"},"schema":{"@context":"https:\/\/schema.org","@graph":[{"@type":"WebPage","@id":"https:\/\/spots-bss.com\/legal-pages\/agb-software\/","url":"https:\/\/spots-bss.com\/legal-pages\/agb-software\/","name":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen - Softwarel\u00f6sungen - Version 1.0 vom 01.09.2023 - Spots-BSS","isPartOf":{"@id":"https:\/\/spots-bss.com\/#website"},"datePublished":"2023-09-12T14:25:55+00:00","dateModified":"2025-07-01T14:43:21+00:00","breadcrumb":{"@id":"https:\/\/spots-bss.com\/legal-pages\/agb-software\/#breadcrumb"},"inLanguage":"en-GB","potentialAction":[{"@type":"ReadAction","target":["https:\/\/spots-bss.com\/legal-pages\/agb-software\/"]}]},{"@type":"BreadcrumbList","@id":"https:\/\/spots-bss.com\/legal-pages\/agb-software\/#breadcrumb","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"Legal Pages","item":"https:\/\/spots-bss.com\/legal-pages\/"},{"@type":"ListItem","position":2,"name":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen &#8211; Softwarel\u00f6sungen &#8211; Version 1.0 vom 01.09.2023"}]},{"@type":"WebSite","@id":"https:\/\/spots-bss.com\/#website","url":"https:\/\/spots-bss.com\/","name":"Spots-BSS","description":"Achieving goals together!","publisher":{"@id":"https:\/\/spots-bss.com\/#organization"},"potentialAction":[{"@type":"SearchAction","target":{"@type":"EntryPoint","urlTemplate":"https:\/\/spots-bss.com\/?s={search_term_string}"},"query-input":{"@type":"PropertyValueSpecification","valueRequired":true,"valueName":"search_term_string"}}],"inLanguage":"en-GB"},{"@type":"Organization","@id":"https:\/\/spots-bss.com\/#organization","name":"Spots-BSS","url":"https:\/\/spots-bss.com\/","logo":{"@type":"ImageObject","inLanguage":"en-GB","@id":"https:\/\/spots-bss.com\/#\/schema\/logo\/image\/","url":"https:\/\/spots-bss.com\/wp-content\/uploads\/2024\/03\/spots-int-scaled.webp","contentUrl":"https:\/\/spots-bss.com\/wp-content\/uploads\/2024\/03\/spots-int-scaled.webp","width":2560,"height":780,"caption":"Spots-BSS"},"image":{"@id":"https:\/\/spots-bss.com\/#\/schema\/logo\/image\/"}}]}},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/spots-bss.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/2789","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/spots-bss.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/spots-bss.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/spots-bss.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/spots-bss.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2789"}],"version-history":[{"count":34,"href":"https:\/\/spots-bss.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/2789\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2921,"href":"https:\/\/spots-bss.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/2789\/revisions\/2921"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/spots-bss.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/3269"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/spots-bss.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2789"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}